Berlin
March 24, 2025
Zur Ernte 2025 zeichnet sich in Deutschland, verglichen mit dem schwierigen Vorjahr, ein positiver Mengentrend ab. Damit auch in der Vermarktung alles passt, gehört die Erntegut-Bescheinigung dazu.
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) stellten am heutigen Montag die optimierte Website für die Erntegut-Bescheinigung in einer Online-Pressekonferenz vor. „Landwirtinnen und Landwirte erhalten ein Dokument zur Vorlage beim Erfassungshandel, wenn sie ihre Erklärung zum legalen Anbau abgeben“, erläuterte STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz.
Für das Verfahren gewährleistet die STV den Datenschutz entsprechend der rechtlichen Vorschriften. Wie die Landwirte in wenigen Schritten ihre Erntegut-Bescheinigung erhalten, zeigt ein kurzes Video (LINK).
Landwirte entscheiden selbst über Daten
„Am einfachsten ist es für landwirtschaftliche Betriebe, die ausschließlich zertifiziertes Saat- oder Pflanzgut verwenden“, sagte von Köckritz während der Pressekonferenz. In diesem Fall müssten die Betriebe weder die verwendeten Sorten benennen noch diese einer Fläche zuordnen.
Sie führen unter www.erntegut-bescheinigung.de lediglich die jeweilige Anbaufläche pro Fruchtart und die verwendete Menge an zertifiziertem Saat- oder Pflanzgut auf. Ob die Landwirtinnen und Landwirte dafür Kaufbelege direkt hochladen oder möglichen späteren Stichproben zustimmen, entscheiden sie selbst. In beiden Fällen erhalten sie umgehend ihre Erntegut-Bescheinigung.
Erntegut-Bescheinigung auch für Nachbau
Wer Nachbau betreibt, bekommt seine Erntegut-Bescheinigung ebenfalls unter www.erntegut-bescheinigung.de. Auch hier besteht die Wahl, Belege sofort hochzuladen oder einem späteren Stichprobenverfahren zuzustimmen.
Grundsätzlich müssen die nachgebauten Sorten je verwendeter Menge aufgeführt werden. Der Vorgang lässt sich abkürzen, wenn die Landwirtinnen und Landwirte zustimmen, dass die jeweiligen Angaben aus der Nachbauerklärung für die Erntegut-Bescheinigung übertragen werden dürfen. „Nur die Landwirtinnen und Landwirte entscheiden darüber“, betont von Köckritz. Für den Fall, dass Betriebe nicht zustimmen oder keine Nachbauerklärung abgegeben haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Erntegut-Bescheinigung zu erlangen. Dann müssen die Daten einzeln eingeben werden.
„Es ist verständlich, dass alle Akteure in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette so wenig bürokratischen Aufwand wie möglich haben wollen. Mit dem neuen heute freigeschalten verbesserten Online-System als faire Lösung für alle Beteiligten ist das möglich“, so von Köckritz.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):
Der BDP bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus den Züchtungsbereichen Landwirtschaft, Gemüse, Zierpflanzen und Reben sowie dem Saatenhandel. Rund 130 Unternehmen sind auf dem Gebiet der Züchtung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturarten tätig. Davon betreiben 58 eigene Zuchtprogramme. Die einzelnen Firmen arbeiten in der Regel an mehreren Fruchtarten. Der BDP setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Züchtung und die Saatgutwirtschaft sowie für die Organisation der Pflanzenforschung, für die Förderung neuer Technologien und die Weiterentwicklung des Sorten- und Saatgutwesens ein.
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV):
Die STV hat rund 60 Gesellschafter, die züchten bzw. Sorten vertreiben. Die STV kümmert sich im Auftrag ihrer Gesellschafter u.a. um die zentrale Erhebung der Nachbaugebühren und die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der zwischen den Züchtern und ihren Partnern abgeschlossenen Verträge.