Kleines Versäumnis - gravierende Folgen
"Die ganze Geschichte begann mit einer Excel-Tabelle, in der einfach nur eine Spalte für Honig fehlte", fasst Dr. Jochen Schneider knapp zusammen, wie das Verhängnis rund um den Wirkstoff Thiacloprid begann. Als Leiter der Registrierung bei Bayer CropScience Deutschland hatte Schneider viele Monate lang maßgeblich mit dem Fall zu tun. Ebenso wie sein Kollege Tobias Diehl, der als Produktmanager Raps hautnah die Auswirkungen miterlebte, unter denen 2016 viele Rapsbauern in Deutschland und Teilen der EU litten.
Die betreffende Excel-Tabelle war Teil der 2015 routinemäßig anstehenden EU-Neubewertung der Rückstandshöchstgehalte des Wirkstoffs Thiacloprid. Dieser ist unter anderem in Biscaya enthalten und damit auch im Propulse Blütenpack, der aus den Produkten Propulse und Biscaya besteht. "Diese Tabelle ging an die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, damit die nationalen Behörden eintragen konnten, ob die bisher geltenden Rückstandshöchstmengen sinnvoll und praktikabel sind oder ob es begründete Vorschläge für andere Grenzwerte gibt", erklärt Jochen Schneider. Sie enthielt Spalten für Knollensellerie, Mangold, Bohnen und viele weitere Kulturen sowie auch für fertige Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Nur eine Honig-Spalte - die gab es nicht.
Hinzu kam: Weil Honig bei der Datenabfrage keine Rolle spielte, fehlte auch jeglicher Hinweis dazu, dass Thiacloprid in Konzentrationen unterhalb der bisher festgelegten Höchstmenge von 0,2 Milligramm pro Kilogramm Honig gesundheitlich unbedenklich war. Studien hatten dies schon vor der Erstzulassung im Jahr 2008 belegt.
Vermeintlich gab es bei der Neubewertung also weder Daten zum Honig noch eine bestätigte Unbedenklichkeitserklärung. Im entsprechenden EU-Komitee führte dies zu einem fatalen Schluss: Der bestehende Grenzwert wurde zur Sicherheit automatisch auf den niedrigsten möglichen Wert abgesenkt. "Das ist üblicherweise die chemisch-analytische Nachweisgrenze im Labor", so Schneider. Bereits am 22. Juli 2015 publizierte die Europäische Kommission den neuen Höchstwert von 0,05 mg Thiacloprid pro Kilogramm Honig.
Das nächste Unglück passierte, als die überarbeitete Verordnung innerhalb der EU herumgeschickt wurde. "Leider fehlte im Vorwort der Verordnung jeglicher Hinweis auf die Änderung beim Honig", so Schneider. Nur wer das Dokument sehr ausführlich las, konnte in den hinteren Seiten des Anhangs auf den veränderten Wert stoßen. Dieser fiel also zunächst gar nicht auf - und blieb daher lange ohne Einspruch.
Am 12. Februar 2016 war es dann so weit: Der neue Grenzwert trat in Deutschland in Kraft.
"Leider kein Aprilscherz"
Zugleich lagen der Kommission Daten von Feldversuchen vor. Und die zeigten: Honig aus Bienenstöcken in der Nähe von Rapsfeldern wies in einigen Fällen durchaus messbare Thiacloprid-Gehalte auf. Diese lagen also oberhalb der Nachweisgrenze - und überschritten damit automatisch den neuen Höchstwert.
Die Folge: Um solche Rückstände ausschließen und den neu festgelegten Grenzwert in der Praxis einhalten zu können, half nur ein Verbot von Thiacloprid während der Blütezeit. In Deutschland trat dieses Verbot am 1. April 2016 in Kraft. Da stand die Blüte schon unmittelbar bevor.
"Das war leider kein Aprilscherz", sagt Tobias Diehl, zu diesem Zeitpunkt Produktmanager für Raps, und kann auch mit vielen Monaten Abstand noch nicht richtig über die Geschichte lachen. Ebenso wenig wie Dr. Jochen Schneider: "Wir von Bayer und auch die deutschen Zulassungsbehörden haben ja schon im Sommer 2015 versucht, auf den Irrtum aufmerksam zu machen und eine Einschränkung des Einsatzes zu verhindern - also direkt nachdem der herabgesetzte Höchstwert bekannt wurde", erinnert sich der Leiter der Registrierung. Doch obwohl die Fakten schnell auf dem Tisch lagen, musste auch dieser "Gegenantrag" seinen korrekten bürokratischen Verlauf nehmen. Und dazu gehörte, zunächst einmal die EFSA zu dem Fall zu befragen, also die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Unbedenklichkeit früh bestätigt
Zwar teilte diese schon am 1. März 2016 mit, dass auch beim alten Honig-Grenzwert von 0,2 mg/kg "ein gesundheitliches Risiko der Konsumenten unwahrscheinlich ist". Doch der Vorgang musste noch eine weitere Runde bei der Kommission in Brüssel drehen. Mitte April beschloss der entsprechende EU-Ausschuss, den Thiacloprid-Grenzwert in Honig wieder auf den alten Betrag hochzusetzen. Eigentlich also gerade noch rechtzeitig für die Rapsbauern. Doch ganz so schnell ließ sich der neue (alte) Wert dann in der Praxis doch nicht umsetzen. "Ehe so etwas wirksam wird, muss es auch noch vom EU-Parlament kommentiert werden", erklärt Schneider. Erst Ende Juli kam von dort das Einverständnis. Im August folgte schließlich die offizielle Wiederherstellung des alten Grenzwertes.
Alles wieder zurück auf Stand 2015
Es dauerte zwei weitere Monate, bis die Änderung in Deutschland umgesetzt war. Erst seit dem 14. Oktober gilt wieder: Thiacloprid darf in Raps auch während der Blüte eingesetzt werden. "Seither haben wir wieder den alten Stand von 2015", freut sich Tobias Diehl.
Für die Saison 2016 kam das natürlich viel zu spät. Wer im Frühjahr Probleme mit Kohlschotenmücke oder Kohlschotenrüssler bekam, dem blieb nur das Ausweichen auf Pyrethroid-Produkte. Die sind in den wenigsten Fällen eine vollwertige Alternative. Und so war das Thiacloprid-Aus während der Blüte in manchen Regionen sicher auch ein Faktor, der zum deutschlandweiten Minderertrag im vergangenen Jahr beigetragen hat.
In der laufenden Saison ist all das vergessen. Jetzt kann während der Blüte wieder auf Propulse Blütenpack zurückgegriffen werden. Und damit auf die bewährte Kombination aus einem Fungizid und einem Insektizid - für den wirkungsvollen Einsatz sowohl gegen Kohlschotenmücke und Kohlschotenrüssler als auch gegen die Weißstängeligkeit im Raps.
Nach einem für viele Rapsbauern schwierigen 2016 kann es also in diesem Jahr nur besser werden. Zumindest was die Schädlingsbekämpfung während der Blüte angeht, steht dem nun nichts mehr entgegen.
Es ging auch anders - das Beispiel Österreich
Übrigens: Dass man bei offenkundiger Sachlage auch weniger bürokratisch agieren kann, bewiesen die österreichischen Behörden. Das dortige Bundesministerium für Gesundheit setzte den abgesenkten Grenzwert für Thiacloprid in Honig umgehend aus und teilte bereits am 12. Februar 2016 mit, dass weiterhin "ein Rückstandshöchstwert von 0,2 mg/kg zulässig" sei. Entsprechend war auch die Anwendung von Biscaya beziehungsweise Propulse Blütenpack kein Problem.