Germany
March 26, 2015
Neuartige Methoden der Pflanzenzüchtung auf Basis molekulargenetischer Verfahren ermöglichen die Anpassung des Erbguts von Kulturpflanzen an bestimmte Anbaubedingungen und an die Nachfrage. Die resultierenden Sorten lassen sich mitunter nicht mehr von durch konventionelle Züchtung gewonnenen Pflanzen unterscheiden. Soweit molekulargenetisch neuartig gezüchtete Sorten gleichwohl allein wegen des angewandten Verfahrens unter das deutsche Gentechnikgesetz fallen sollten, hat dies zur Folge, dass die gegenwärtige Regulierung in solchen Fällen inkonsistent ist. Die Nationale Akademie Leopoldina, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben aus diesem Anlass eine Stellungnahme mit Empfehlungen zum Umgang mit Methoden molekularer Züchtung veröffentlicht.
Die Akademien empfehlen in der Ad-hoc-Stellungnahme, für die Risikobewertung zukünftig vor allem auf die Eigenschaften neuer Pflanzensorten und nicht auf den Prozess ihrer Erzeugung abzustellen. Sie sprechen sich gegen pauschale Anbauverbote für gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus und empfehlen wissenschaftsbasierte Einzelfallprüfungen. Die Autoren der Stellungnahme sehen durch solche Anbauverbote in Deutschland die Forschungs- und Berufsfreiheit, den Schutz des Eigentums sowie die allgemeine Handlungsfreiheit und damit die Chancen der Erforschung, Weiterentwicklung und kommerziellen Nutzung der Grünen Gentechnik akut bedroht. Die für die Risikobeurteilung von GVO unerlässlichen Freilandversuche, insbesondere Feldversuche mit zugelassenen GVO, werden durch pauschale Anbauverbote in Deutschland unmöglich.
Seit Mitte der 1990er Jahre nimmt der Anbau molekulargenetisch veränderter Kulturpflanzen stetig zu. Diese Pflanzen unterscheiden sich von den Ursprungssorten dadurch, dass gezielt Gene in die Pflanzen eingebracht oder bestehende modifiziert werden. Dadurch wird beispielsweise die Resistenz gegenüber Pflanzenschädlingen erhöht oder die Zusammensetzung von Vitaminen und Speicherprodukten, wie Stärke und Fettsäuren, angepasst. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wurden 2014 bereits auf 13% des weltweit bearbeiteten Ackerlandes angebaut. Wissenschaftlich erhobene Daten zeigen, dass der Einsatz von GVO in Ertragssteigerungen, höheren Einkommen für die Landwirte und einem verringerten Einsatz von Insektiziden resultieren kann. Der internationale Trend zu vermehrtem GVO-Anbau ist klar erkennbar; er steht jedoch im Gegensatz zur politisch-rechtlich bedingten Situation in Deutschland, wo inzwischen weder Feldversuche noch kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stattfinden.
Fraglich ist, ob der spezifisch an bestimmte Verfahren der genetischen Veränderung anknüpfende Regelungsansatz des deutschen Gentechnikgesetzes noch praktikabel und zweckmäßig ist. Einige neue molekulargenetische Methoden sind von den nicht regulierten, als konventionelle Züchtung geltenden Verfahren im Ergebnis kaum oder gar nicht mehr unterscheidbar. Zudem können mit herkömmlichen Züchtungsmethoden ähnliche Pflanzen, allerdings mit sehr geringer Effizienz und großer zeitlicher Verzögerung, erzeugt werden.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften – acatech und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften empfehlen, für die Risikobewertung zukünftig vor allem auf die spezifischen Eigenschaften neuer Pflanzensorten und nicht auf den Prozess ihrer Erzeugung abzustellen. Die Akademien sprechen sich gegen wissenschaftlich unbegründete pauschale Anbauverbote für GVO aus und empfehlen mit Nachdruck wissenschaftsbasierte Einzelfallprüfungen. Sie sehen durch solche Anbauverbote in Deutschland die Forschungs- und Berufsfreiheit, den Schutz des Eigentums sowie die allgemeine Handlungsfreiheit und damit die Chancen der Erforschung, Weiterentwicklung und kommerziellen Nutzung der Grünen Gentechnik akut bedroht. Die für die Risikobeurteilung von GVO unerlässlichen Freilandversuche, insbesondere Feldversuche mit zugelassenen GVO, werden durch pauschale Anbauverbote in Deutschland unmöglich.