Germany
March 9, 2012
Quelle: bioSicherheit
Es bleibt dabei: Die EU-Mitgliedsstaaten erhalten keine eigenen politischen Kompetenzen, selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Territorium zu entscheiden. Ein von der dänischen Ratspräsidentschaft eingebrachter Kompromissvorschlag erhielt auf der Tagung der EU-Umweltminister heute in Brüssel nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit. Mehrere Länder, darunter auch Deutschland und Frankreich, lehnen eine Re-Nationalisierung in dieser Frage als nicht vereinbar mit den Binnenmarkt-Regeln und WTO-Verträgen ab.
Die EU-Länder sollten selbst über die landwirtschaftliche Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in ihrem Land entscheiden können, während die Zulassungsverfahren weiterhin auf EU-Ebene durchgeführt werden und die dort getroffenen Entscheidungen für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Mit dieser Idee, die Zuständigkeiten in einer politisch strittigen Frage an die Mitgliedsstaaten zurückzugeben, sollte der seit Jahren anhaltende Stillstand in der Gentechnik-Politik der EU überwunden werden: Notwendige Entscheidungen scheitern regelmäßig, weil keine Seite die erforderliche qualifizierte Mehrheit hinter sich bringen kann. Gleichzeitig haben zahlreiche Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich und Deutschland, in der EU zugelassene Pflanzen auf ihrem Gebiet verboten, obwohl solche Maßnahmen nach den EU-Rechtsvorschriften nur bei bisher nicht bekannten Gefahren für Mensch und Umwelt erlaubt sind. Bei der Grünen Gentechnik ist der gemeinsame Binnenmarkt schon längst auseinandergefallen.
Vor vier Jahren hatten einige Länder, darunter Österreich und die Niederlande eine Re-Nationalisierung vorgeschlagen. EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli griff sie auf und legte 2010 erste Entwürfe für entsprechende Änderungen der EU-Gentechnik-Gesetze vor. Doch auch heute – nach unzähligen Sitzungen und Arbeitsgruppen, mehreren juristischen Gutachten und einem Beschluss des Europäischen Parlaments – ist eine politische Umsetzung weiter entfernt denn je.
Einen neuen Versuch, den gordischen Knoten zu lösen, hat nun Dänemark unternommen. Das Land steht in diesem Halbjahr an der Spitze des Rates. Der Kern seines Vorschlages: Der Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze in der EU soll nur dann genehmigt werden, wenn die jeweiligen Unternehmen sich vor einer Zulassung verbindlich verpflichten, das Saatgut nicht in solchen Ländern zu vermarkten, die das nicht wollen. Eine Anbauzulassung für eine gv-Pflanze wäre damit weiterhin in der gesamten EU gültig, würde jedoch in bestimmten Ländern infolge einer Vereinbarung zwischen Unternehmen und Regierung nicht angewandt.
Außerdem sollen die Länder auch nach einer EU-Zulassung den Anbau einer gv-Pflanze einschränken oder verbieten dürfen. Die Gründe dafür dürfen jedoch nicht den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung widersprechen, die Grundlage für die EU-Zulassung ist.
Dieser Kompromiss sei ein „heikles Gleichgewicht“ und eine „Brücke zwischen den unterschiedlichen Auffassungen“, sagte die dänische Umweltministerin Ida Auken zu Beginn der Debatte im Ministerrat. Sie forderte auch die bisher ablehnenden Regierungen auf, „über ihren Schatten zu springen“. Ein Scheitern des dänischen Kompromisses bedeute, dass sich am „bisherige Zustand nichts ändert“. Doch Aukens Apell half wenig: Nur zwanzig Länder unterstützten den dänischen Vorschlag, zu wenig für eine qualifizierte Mehrheit. Die übrigen Staaten lehnten ihn ab, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen. Deutschland, Frankreich und Belgien sperren sich „grundsätzlich“ gegen eine Rückverlagerung von Entscheidungskompetenz auf die Ebene der Mitgliedsstaaten. Sie sehen darin sowohl einen Verstoß gegen den EU-Binnenmarkt als auch gegen die Welthandelsverträge (WTO), wie Umweltminister Norbert Röttgen bei den Beratungen betonte.
Frankreich will zusätzlich schärfere Sicherheitsanforderungen bei der EU-Zulassung und verlangt, dass auch auf der europäischen Ebene „sozioökonomische“ Kriterien bei der Zulassung berücksichtigt werden müssten. Andere Länder schließen eine Re-Nationalisierung zwar nicht kategorisch aus, halten jedoch die bisher dazu vorgelegten Umsetzungsvorschläge für unzureichend. Einige wollen die in dem dänischen Kompromiss aufgeführten „sozioökonomischen“ Gründe, die für nationale Verbote herangezogen werden können, erweitern, andere sie einschränken.
Die dänische Umweltministerin Ida Auken ließ offen, ob sie weitere Versuche unternehmen werde, um doch noch zu einer Einigung zu kommen. „Wir werden nur dann die Gespräche wieder aufnehmen“, sagte sie, „wenn die bisher ablehnenden Länder signalisieren, dass sie sich wirklich bewegen wollen“.
Es bleibt alles so wie es ist. Und selbst wenn sich die Mitgliedsstaaten noch zu einer gemeinsamen Position durchringen sollten, wäre das noch nicht die endgültige Entscheidung. Denn auch das EU-Parlament muss darin einbezogen werden. Es hatte sich im Juli 2011 für ein weitgehendes Recht der Mitgliedsstaaten ausgesprochen, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten.