Germany
November 29, 2011
Quelle: bioSicherheit
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Umweltverträglichkeit des von gentechnisch verändertem Mais 1507 erneut bewertet. Danach bestehen keine Bedenken, den Anbau dieser insektenresistenten Maislinie in der EU zu erlauben. Es sollen jedoch bestimmte Maßnahmen zum Schutz von Schmetterlingen durchgeführt werden. Nun muss die EU-Kommissionen einen neuen Entscheidungsvorschlag ausarbeiten. 2007 hatte der damalige EU-Umweltkommissar Dimas sich gegen die Zulassung von 1507-Mais gestellt.
Schon 2005 hatte das für GVO (gentechnisch veränderte Organismen) zuständige Expertengremium der EFSA eine erste Sicherheitsbewertung für den 1507-Mais erarbeitet. Ähnlich wie der bereits zugelassene MON810-Mais bildet er Bt-Protein zur Abwehr von Maiszünslerlarven.
2007 hatte der damalige EU-Umweltkommissar Dimas zwei Bt-Maislinien - 1507 und Bt11 - die Zulassung zum Anbau in der EU verweigert. Damit setzt er sich über die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA hinweg. Zur Begründung seiner Entscheidung wies Dimas auf mögliche Umweltrisiken für Nicht-Zielorganismen wie Schmetterlinge oder Köcherfliegen hin. Da mögliche Langzeitrisiken nicht ausreichend erforscht seien und es zudem dafür an geeigneten Untersuchungsmethoden fehle, sei es im Sinne des Vorsorgeprinzips geboten, die beiden Bt-Maislinien nicht für den Anbau freizugeben, so Dimas vor vier Jahren.
Mögliche Gefährdung nur für Schmetterlinge
Das GVO-Expertengremium der EFSA hat nun die Sicherheitsbewertung für 1507-Mais aktualisiert. Es begründete diesen Schritt mit methodischen Fortschritten und mit neuen wissenschaftlichen Studien, die inzwischen veröffentlicht und für die Umweltverträglichkeitsbewertung von 1507-Mais relevant seien. Insbesondere bewertete das Expertengremium erneut eine mögliche Gefährdung von Nichtziel-Schmetterlingen.
Mit Hilfe eines mathematischen Modells haben die Wissenschaftler berechnet, welchen Pollenmengen verschiedene Schmetterlingsarten ausgesetzt sein könnten. Sie stellten fest, dass bei bestimmten Anbaubedingungen eine regionale Gefährdung sensibler Schmetterlingsarten nicht vollständig auszuschließen sei. Nur wenn in einer Region der Anteil von 1507-Mais unter fünf Prozent der Maisanbaufläche bleibe, seien keine besonderen Maßnahmen zum Schutz von Schmetterlingsarten erforderlich. Selbst unter ungünstigsten Bedingungen sei bei hoch-empfindlichen Schmetterlingsarten lediglich mit einer erhöhten Sterblichkeit von maximal einem Prozent der Gesamtpopulation zu rechnen.
Sollte der Mais 1507 in größerem Umfang angebaut werden, empfehlen die Experten, Randstreifen aus konventionellen Mais um die Felder mit 1507-Mais anzubauen. Dadurch würden diese Schmetterlingsarten kaum noch in Kontakt mit den gentechnisch veränderten Pollen kommen. Beim Anbau von 1507-Mais in der Nähe von Schutzgebieten empfehlen die Wissenschaftler einen Mindestabstand von 30 Metern. Zudem sprechen sich die Wissenschaftler dafür aus, den Anbau von 1507-Mais durch ein besonderes Beobachtung-Programm (Fall-spezifisches Monitoring) zu begleiten, um die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können.
Das Gremium bewertete auf Basis neuer wissenschaftlicher Studien erneut auch das Gefährdungspotenzial für andere Nichtzielorganismen, etwa Köcherfliegen in Gewässern und Boden-bewohnende Arthropoden. Die Wissenschaftler kamen zum Schluss, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die eine Beeinträchtigung dieser Tiere nahelegen.
Um der Entwicklung von resistenten Maiszünslern entgegenzuwirken, empfiehlt das Expertengremium den Anbau von sogenannten Refugienflächen aus konventionellem Mais, wenn der 1507-Mais auf mehr als fünf Hektar in einer Region angebaut wird. Diese Flächen sollen das Überleben von nicht-resistenten Schädlingen in der Umgebung von 1507-Maisfeldern sicherstellen.
Die neue wissenschaftliche Bewertung des EFSA-Gremiums für die Anbauzulassung liegt nun der EU-Kommission vor. Diese muss innerhalb von drei Monaten dem Ständigen Lebensmittelausschuss und dem Ministerrat eine Entscheidungsempfehlung über den Zulassungsantrag vorlegen.