Kein Patent auf Klassische Züchtungsmethoden - Europäisches Patenamt verhandelte erneut über Nutzpflanzen-Patent
Berlin, Germany
November 9, 2011
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die gestrige Entscheidung des Euopäischen Patentamtes begrüßt, die Entscheidung über das Patent der sogenannten Schrumpeltomate auszusetzen. Zunächst müsse die Grundsatzfrage geklärt werden, ob Früchte und Samen, die mittels klassischer Züchtungsverfahren entstanden sind, überhaupt patentierbar sind, heißt es in der Begründung des Patentamtes. Bei der Schrumpeltomate handelt es sich um ein Patent des israelischen Landwirtschaftsministeriums auf eine Tomatenzüchtung, die weniger Wasser enthält und deshalb besonders geeignet für die Weiterverarbeitung für Saucen und Ketchup erscheint.
Nach Auffassung des DBV sind Patente auf klassische Züchtungsverfahren genauso wie auf die daraus entstandenen Produkte, die Samen oder Früchte, nicht zulässig. Erst kürzlich wurde vom Europäischen Patentamt das Brokkolipatent, auch ein Patent auf ein klassisches Züchtungsverfahren, nicht anerkannt. Es entbehre jeder Logik, wenn dann trotzdem die Gefahr bestehe, dass ein Patent auf die mit diesem Verfahren gezüchteten Pflanzen erteilt werde, so der DBV.
Der DBV bekräftigte in diesem Zusammenhang erneut seine Ablehnung von Patenten auf Tiere und Pflanzen und seine Forderung nach einer Novellierung der Biopatentrichtlinie, um Rechtssicherheit bei den grundsätzlichen Fragen des Patentrechtes zu erhalten. Der europäische Bauernverband Copa und der DBV werden hierüber in dieser Woche Gespräche in Brüssel mit der EU-Kommission und im Europäischen Parlament führen.
More news from: . BDP - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. * . European Union - European Patent Office
Website: http://www.bdp-online.de Published: November 9, 2011 |