Vergangene Woche wurde auf EU-Ebene das Aus für Neonicotinoide mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam besiegelt. Zeitpläne der Verbotsimplementierung können in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten variieren und sind noch nicht veröffentlicht. Setzt man jedoch übliche Aufbrauchfristen voraus, kann man davon ausgehen, dass der volle Verbotsumfang in den nächsten 3 bis 9 Monaten umgesetzt sein wird. Rübensaatgut aus 2018, das mit Neonicotinoiden gebeizt wurde, darf demnach 2019 nicht mehr ausgedrillt werden.
Mit dem Wegfall der Neonicotinoide wird es ab 2019 keinen Beizschutz mehr vor Befall mit Rübenfliege und Blattläusen geben, da diese von den weiterhin zugelassenen Pyrethroiden nicht erfasst werden. Dabei ist weniger der Saugschaden durch die Blattläuse ertragsgefährdend, als vielmehr die Übertragung des Rübenvergilbungsvirus, v. a. durch die grüne Pfirsichblattlaus.
Zur Verhinderung der Virusübertragung werden ab 2019 bei Blattlausbefall Flächenbehandlungen mit Insektiziden die derzeit einzige Alternative sein. Welche Mittel in Zuckerrüben zugelassen sind und wie diese wirken, können Sie den LIZ Tabellen Insektizide und Insektizide Wirkung entnehmen.
Bereits in diesem Jahr wird LIZ gemeinsam mit dem PSD & RRV ein Gelbschalen-Monitoring durchführen, um Blattlausvorkommen und Befallszeitpunkt der Zuckerrüben (v. a. mit der grünen Pfirsichblattlaus) zu dokumentieren und besser einschätzen zu können.