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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für neues Gentechnikgesetz

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Bonn, Germany
February 28, 2007

Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte für eine Novellierung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung kommt damit dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach, die Regelungen des Gentechnikgesetzes so zu überarbeiten, dass sie Anwendung und Erforschung der Gentechnik befördern. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall, da das geltende Gesetz zahlreiche Erschwernisse gegenüber dem EU-Recht enthält. Die Eckpunkte müssen nun möglichst schnell in ein neues Gentechnikgesetz umgesetzt werden.

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßt das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu den Chancen der Gentechnik. Die neuen Perspektiven in den Bereichen der Ernährung, der Versorgung mit Energie und Rohstoffen und der pharmakologischen Produktion gilt es zu nutzen. Für Freilandversuche mit neuen nutzbringenden Pflanzen sehen die Eckpunkte mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten vor. „Rechtssicherheit ist für Landwirte, Pflanzenzüchter und Forscher unerlässlich“ so Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung insbesondere bei der Haftung Präzisierungen, vorsieht und fordern, diese für Forschung und Anbau möglichst schnell umzusetzen“.

Gute Fachliche Praxis sichert die Koexistenz
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. unterstützt klare und pragmatische Regeln der Guten Fachlichen Praxis. „Wir legen Wert auf wissenschaftlich basierte Regeln der Guten Fachlichen Praxis“ betont Dr. Ferdinand Schmitz. „Der gegenwärtig vorgesehene Abstandswert von 150 m für Mais wird daraufhin alsbald überprüft werden müssen. Wir begrüßen aber die Möglichkeit von Absprachen zwischen den Landwirten auch über einen niedrigeren Abstandswert“ so der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. weiter.

Saatgutschwellenwert angekündigt
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung bekennt sich zur Notwendigkeit eines praktikablen Saatgutschwellenwertes. Der BDP erinnert an die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung, die bei einem unnötig niedrigen Saatgutschwellenwert durch höhere Saatgutpreise unmittelbar betroffen wäre.

Schutz der Anbauer und Information der Nachbarn
Zerstörungen von Feldern sind traurige Realität. Dass die Bundesregierung diese widerrechtlichen Aktivitäten klar verurteilt, setzt ein deutliches Zeichen. Wenn zukünftig im öffentlichen Teil des Standortregisters grundsätzlich nur die Gemarkung angegeben wird, Nachbarn aber vom Anbauer im Vorfeld aktiv zu benachrichtigen sind, ist allen Interessen Rechnung getragen.

Schnelle Umsetzung gefordert
Eine der wichtigsten Aufgaben von Bundesminister Horst Seehofer ist nun, die Eckpunkte schnell umzusetzen. Dazu Dr. Ferdinand Schmitz: „Wir werden die Umsetzung sehr aufmerksam verfolgen. Zügige und vollständige Umsetzung ist im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit von Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und Ernährungsindustrie unerlässlich. Unter diesen Voraussetzungen werden wir mit der Gentechnik verantwortungsvoll umgehen können“.


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