Berlin, Germany
May 28, 2009
„Heute hat das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung über die
Beschwerde der Firma Monsanto zum Anbauverbot von Mon810 in
Deutschland getroffen. Zum zweiten Mal wurde nun meine
Entscheidung bestätigt. Ich bin zufrieden, dass die Beschwerde
zurückgewiesen wurde“, sagte
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Ilse Aigner. „Damit bleibt die sofortige Vollziehbarkeit der
Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Ernährung
erhalten“, so Aigner weiter.
Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Braunschweig in der Hauptsache der gentechnisch veränderte Mais
MON810 der Firma Monsanto in Deutschland nicht kommerziell
angebaut werden darf. Mit einer solchen Entscheidung in der
Hauptsache ist frühestens im Herbst zu rechnen.
Am 14. April dieses Jahres hatte die
Bundeslandwirtschaftsministerin auf der Grundlage der Bewertung
einiger Studien durch Bundesbehörden (Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Julius Kühn
Institut, Bundesamt für Naturschutz) entschieden, dass das
zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach § 20 Abs. 3
Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie
2001/18/EG verhängt. Damit hatte sie den Anbau von Mon810 in
Deutschland verboten.
In der Entscheidung hatte die Bundesministerin auch
berücksichtigt, dass mittlerweile 5 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen
in Bezug auf den MON810-Mais erlassen hatten. |
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