Bonn, Germany
March 6, 2009
Der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter e.V. (BDP) verurteilt das
Abstimmungsverhalten und die Begründung von Minister Gabriel
hinsichtlich des Anbauverbots von gentechnisch verändertem Mais
in Ungarn und Österreich.
Österreich und Ungarn verstoßen gegen EU-Recht, das einen
ungehinderten Anbau und Handel von genehmigten gentechnisch
veränderten Organismen verlangt. Dies hat die Kommission mit der
Ankündigung einer Klage auf Einhaltung des EU-Rechtes
unterstrichen. Mit seinem Abstimmungsverhalten deckt Minister
Gabriel diesen Rechtsbruch, weil keine neuen Erkenntnisse
hervorgebracht werden können, die eine nationale Schutzklausel
begründen.
Die Begründungen des Umweltministeriums lassen zudem Bedenken
und Zweifel aufkommen, dass eine wohl abgewogene, fachlich
fundierte Entscheidung innerhalb des Bundesministeriums
vonstatten gegangen ist. Bundesminister Gabriel führt aus, dass
ein Produkt Landwirte in Abhängigkeiten zwingt. Die Resistenz
gegen ein Pflanzenschutzmittel des gentechnisch veränderten Mais
T25 hat aber nichts mit dem patentierten Mittel des anderen
genannten Unternehmens zu tun. Auch das andere gentechnisch
veränderte Konstrukt MON810 zeichnet sich nicht durch
Resistenzen gegen ein Pflanzenschutzmittel aus, sondern ist
resistent gegen einen Schädling.
Es stellt sich zudem die Frage, wie Landwirte in einem freien
Markt abhängig sein können: aus langjähriger Erfahrung in der
Branche kann der BDP Landwirten attestieren, dass sie sich Jahr
für Jahr aufs Neue für eine Sorte entscheiden, welche für die
ackerbaulichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse des Betriebs am
Besten geeignet ist. Landwirte kaufen wie bei konventionellen
Sorten nur dann eine gentechnisch veränderte Sorte, wenn es für
ihren Betrieb hilfreich ist.
Die Ausführungen des Umweltministers, Landwirtschaftsministerin
Aigner Spielraum für die in Deutschland stattfindende Debatte
über gentechnikfreie Regionen zu schaffen, kann nur als
politisches Possenspiel verstanden werden. Hier geht es darum,
politische Gegner im Wahlkampf noch tiefer in die
selbstverursachte Erklärungsnot zu bringen. Dem Landwirtschafts-
und Umweltministerium ist klar, dass ein Anbauverbot von
Gentechnik in der Deutschland rechtswidrig ist, wenn man den
Rechtsstaat achtet.
Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen wie
Klimawandel und Weltbevölkerungswachstum sind visionäre
Züchtungsziele und der Einsatz neuer Methoden durch
rechtssichere politische Rahmenbedingungen zu fördern. Es ist
erschreckend, wenn die Zukunftsfähigkeit des Landes wegen eines
kurzfristigen politischen Kalküls in Frage gestellt wird. Statt
populistischen Forderungen und Bedienung von Vorurteilen, sind
rechtssichere Rahmenbedingungen und auf die Zukunft
ausgerichtete Entscheidungen gefragt. Politiker, die sich dieser
Verantwortung nicht stellen, handeln unverantwortlich." |
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