July 1, 2009
Source:
GMO Safety /
bioSicherheit
The expert panel on gene
technology of the European Food Safety Authority (EFSA) has no
reservations with regard to its renewed approval of the
genetically modified (GM) MON810 in Europe. The first approval
of this maize already was issued in 1998 and expired after ten
years.
The only genetically modified
plant that is cultivated in Europe was approved in 1998
according to the legislation valid at that time. After ten years
at the latest, an application for the renewal of approval must
be submitted. The GM plant or GMO foodstuff in question must
once again be subjected to a safety assessment in which new
scientific findings are considered. The current legal
requirements that have been agreed upon by all EU Member States
form the basis for readmission.
In the case
of MON810, EFSA experts concluded that it is as safe as
conventional maize for food and feed. This assessment, which is
supported by various feed studies, is cited to have been
confirmed by numerous scientific data published in the past ten
years. Furthermore, the influence of MON810 on the environment
is cited to have no essential difference to that of conventional
maize cultivation.
In
comparison to the first approval process, EFSA experts now have
addressed the issue much more deeply of whether the Bt Protein
formed by MON810 maize is not only harmful to the Corn borer
pest but also to other animals. In the past years, much public
discussion took place on the unavoidability of such undesirable
effects on Non-target organisms. Furthermore, in some EU
countries including Germany, cultivation bans issued for MON810
were justified with the doubts remaining with regard to this
issue.
The new
EFSA position towards MON810 has analysed numerous individual
and combined studies (meta-studies) and also regard, for
example, water-based insects, bees and rain worms. The EFSA
experts refute a particular risk from MON810. A harmful effect
on butterflies and moths certainly is possible, but under
natural conditions butterfly and moth larvae hardly experience
contact with the Bt protein produced by MON9810 maize. Model
calculations indicate that approximately 0.3 to 0.8 per cent of
cabbage moths for example may die if MON810 is cultivated in a
region. Similar model calculations were conducted for other
types of butterflies and moths. Subsequently, the EFSA experts
nonetheless ruled out a risk to varieties of butterflies and
moths was
Based on
the EFSA position that has been published in the meanwhile, the
EU Commission will develop a decision recommendation for the
renewal of approval for MON810, for which Member States then
will vote.
See also on GMO-Compass:
Further
information:
Neuzulassung von gentechnisch verändertem Mais MON810: Positive
Bewertung durch die EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in
ihrem am 30. Juni veröffentlichten Gutachten den gentechnisch
veränderten Mais MON810 erneut für Mensch, Tier und Umwelt als
unbedenklich eingestuft. Nicht-Zielorganismen wie Insekten und
Regenwürmer seien nicht gefährdet. Dennoch werden von der EFSA
Maßnahmen empfohlen, um Schmetterlingspopulationen zusätzlich zu
schützen und der Entstehung von resistenten Schädlingen
entgegenzuwirken. Laut EFSA steht damit einer erneuten Zulassung
aus wissenschaftlicher Sicht nichts entgegen. Ähnlich urteilte
bereits im November 2008 die zuständige Zulassungsbehörde in
Spanien, deren Bericht in das EFSA-Gutachten eingeflossen ist.
Die Entscheidung darüber liegt nun bei EU-Ministerrat und
EU-Kommission.
Die wissenschaftliche
Stellungnahme der EFSA bezieht sich auf verschiedene
Neuzulassungsanträge des Herstellerunternehmens Monsanto für die
Nutzung von gentechnisch verändertem Bt -Mais MON810 als Lebens-
und Futtermittel sowie für den Anbau. Eine Neuzulassung wurde
nach Gentechnikrecht erforderlich, nachdem die
Vermarktungsgenehmigung im April 2007 ausgelaufen war. MON810
wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften
zugelassen. Spätestens nach zehn Jahren muss für gentechnisch
veränderte Pflanzen oder GVO -Lebensmittel ein
Wiederzulassungsantrag gestellt werden. Sie müssen erneut eine
Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche
Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Grundlage für eine
Neu-Zulassung sind die aktuellen, von allen Mitgliedsstaaten
beschlossenen EU-Rechtsvorschriften. MON810 ist die einzige
gentechnisch veränderte Pflanze, die in Europa angebaut wird.
Schwerpunkt: Umweltauswirkungen von MON810
Das EFSA-Expertengremium kam zu dem Schluss, dass MON810-Mais im
Vergleich zu herkömmlichen Maispflanzen keine erhöhte Toxizität
und eine unveränderte Lebens- und Futtermittelqualität aufweist.
Von MON810-Mais gehe auch keine erhöhte Allergiegefahr aus. Da
dieser Mais keine höhere Vermehrungs- oder Überlebensfähigkeit
aufweise, seien negative Umweltauswirkungen durch eine
unkontrollierte Verbreitung nicht größer als bei konventionellem
Mais.
Ein Schwerpunkt des Gutachtens bezieht sich auf mögliche
Auswirkungen von MON810-Mais auf Nicht‑Zielorganismen wie z.B.
bestimmte Schmetterlingsarten, verschiedene räuberische
Insektenarten und Bienen. Das Gremium bewertete dazu die
vorhandenen Studien. Dabei wurden auch Studien einbezogen, die
vom deutschen Landwirtschaftministerium als wissenschaftliche
Begründung zum MON810-Verbot in Deutschland angeführt wurden.
Das Gremium schloss aus den vorhandenen Daten, dass räuberische
Insektenarten vom MON810-Anbau nicht stärker als durch
konventionellen Maisanbau mit Insektizideinsatz betroffen sind.
Das gleiche gilt nach Auswertung von Einzel- und Metastudien
u.a. für Honigbienen, wasserbewohnende Insekten und Regenwürmer.
Modellberechnungen: Keine Gefährdung bestimmter
Schmetterlingsarten
Schmetterlingslarven könnten geschädigt werden, wenn
MON810-Pollen durch Windverwehung auf Pflanzen neben einem
Bt-Maisfeld gelangen, von denen sich die Larven ernähren. Das
Ausmaß der Gefährdung untersuchten die Experten durch
Modellrechnungen auf Basis der vorhandenen Literatur-Daten. Für
verschiedene Mais-Anbauregionen in Deutschland, Italien, Ungarn
und Spanien wurden diese Berechnungen für Larven von drei
verschiedenen Schmetterlingsarten (Tagpfauenauge, Admiral und
Kohlmotte) durchgeführt. Die Kohlmotte gilt als besonders
empfindlich gegenüber dem in MON810-Mais enthaltenen Bt-Protein.
Die Modellierung zeigte, dass durch MON810-Anbau zwischen 0,06
Prozent und 0,15 Prozent einer Tagpfauenaugen- und
Admiralpopulation in einer Region sterben könnten. Bei den
Kohlmotten könnten zwischen 0,3 und 0,8 Prozent der Tiere
betroffen sein. Weitere Tiere würden zwar nicht sterben, aber
könnten geschädigt werden. Dieser Anteil liegt zwischen 0,18 und
2,5 Prozent bei den untersuchten Schmetterlingsarten. Das
EFSA-Gremium zog aus diesen Daten den Schluss, dass der
MON810-Anbau zu keiner bedeutenden Gefährdung dieser Arten
führt.
Dennoch empfiehlt das Gutachten für Anbauregionen mit hoher
Schmetterlingsdichte Schutzmaßnahmen wie die Pflanzung von
Randstreifen mit herkömmlichem Mais um die Bt-Maisfelder. Damit
soll der Austrag von Bt-Maispollen auf die Futterpflanzen
reduziert werden. |
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