Bonn, Germany
April 24, 2009
Der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter e.V. (BDP) weist in einem neuen
Positionspapier anlässlich des Tags des Geistigen Eigentums am
26. April auf die Bedeutung eines effektiven Sortenschutzes für
eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft hin.
Der wirksame Schutz des Geistigen Eigentums ist Grundlage für
Züchtungsfortschritt. „Den können wir nur gewähren, wenn wir die
Kosten für die aufwändige Entwicklungsarbeit auch refinanzieren
können“, so Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des BDP. Bis
zur Marktreife von neuen Sorten mit verbesserten Eigenschaften
müssen die Pflanzenzüchter 10 bis 15 Jahre Entwicklungsarbeit
leisten. Durch den Klimawandel rechnen die Züchter künftig neben
längeren Trockenperioden auch mit der Ausbreitung von
Schädlingen und deren längeren Aktivphasen. „Unsere
Verantwortung ist es hier rechtzeitig entsprechende Sorten für
die Landwirtschaft zu entwickeln“, so Dr. Schmitz. Der sinkende
Saatgutwechsel z.B. bei Getreide bereitet den Züchtern große
Sorgen. Derzeit investieren die Züchtungsunternehmen knapp 17
Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung. „Nur
wenn Landwirte den Züchtungsfortschritt angemessen entlohnen,
werden die Züchtungsunternehmen im Bereich der Nachbaukulturen
diese hohen Aufwendungen künftig noch leisten können.“
Das Positionspapier „Sortenschutz sichert Züchtungsfortschritt“
steht im Internet unter
www.bdp-online.de zum Download zur Verfügung.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit
Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der
rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler
aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zier-pflanzen. Mit
einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 16,9 Prozent
gehört die Pflanzenzüchtung zu den innova-tivsten Branchen in
Deutschland. Rund 12.000 Beschäftigte finden in ihr einen
Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine
erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der
Wertschöpfungskette.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER PFLANZENZÜCHTER E.V.
Positionspapier
Sortenschutz
Sortenschutz sichert Züchtungsfortschritt
Die Entwicklung neuer Sorten mit verbesserten
Eigenschaften verlangt den Einsatz aufwändi-ger
Züchtungsmethoden und eine kostenintensive
Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Um die
Refinanzierung dieser Leistungen zu gewährleisten,
muss der Schutz des Geistigen Eigen-tums wie in
anderen Wirtschaftszweigen gesichert sein. Nur so
entstehen Anreize, weiter in die Entwicklung neuer,
verbesserter Sorten zu investieren und den von
Landwirten und Verbrau-chern gewünschten
Züchtungsfortschritt zu erzielen. Das klassische und
bis heute dominieren-de Schutzrecht in der
Pflanzenzüchtung in Deutschland ist der
Sortenschutz. Die Prinzipien des Sortenschutzes
beruhen auf dem Internationalen Übereinkommen zum
Schutz von Pflan-zenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen).
Sie sind in EU-Recht (EU-Sortenschutzverordnung) und
nationales Recht (Sortenschutzgesetz) übernommen
worden.
- Der
Sortenschutz in Deutschland schützt für einen
Zeitraum von 25 bis 30 Jahren die einmalige
genetische Kombination einer neuen Sorte und
sichert das Geistige Eigen-tum an dem vom
Züchter in langwierigen Prozessen entwickelten
genetischen Material.
- Zu Vermehrung,
Aufbereitung und Vertrieb von Saatgut
geschützter Sorten ist in dieser Zeit nur der
Inhaber des Sortenschutzes berechtigt. Der
Sortenschutzinhaber kann Li-zenzen für diese
Handlungen vergeben und dafür eine Lizenzgebühr
verlangen. Die Li-zenzgebühren sind die
wirtschaftliche Grundlage für die Züchter,
Zukunftsinvestitionen zu tätigen und damit
Züchtungsfortschritt zu erzielen und langfristig
zu sichern.
- Der so
genannte Züchtungsvorbehalt erlaubt es jedem
Züchter, eine geschützte Sorte eines
Wettbewerbers auch ohne dessen Zustimmung für
die Züchtung neuer Sorten zu nutzen und diese
neuen Sorten unabhängig zu vermarkten. Damit
können die Züchter auf immer wieder neues
genetisches Material zugreifen und dieses in die
Züchtungs-prozesse für die eigene
Sortenentwicklung einbringen. Dies sichert die
Vielfalt.
Bei einigen
Kulturarten säen viele Landwirte auf ihren Betrieben
einen Teil der Ernte wieder aus. Aus sehr geringen
Mengen gekauften Saatguts gewinnen sie auf diese
Weise Nachbau-saatgut. Diese Praxis ist vor allem
bei Getreide und Kartoffeln verbreitet. Der Züchter
erhält dadurch beim Saatgutverkauf nur einmalig eine
geringe Gebühr. Da somit Geld der Entlohnung für die
realisierte Sortenverbesserung als Grundlage und
Anreiz für die Entwicklung neuer Sor-ten fehlt, ist
seit der Änderung des UPOV-Übereinkommens im Jahre
1991 der Nachbau ge-schützter Pflanzensorten bei
bestimmten Arten untersagt und bei anderen Arten
gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts an den
Züchter zulässig.
- EU-Recht und
nationales Sortenschutzgesetz schreiben vor,
dass Landwirte dem Züch-ter auf Nachfrage
Auskunft geben, ob sie Nachbausaatgut verwendet
haben. Nach den Gesetzen muss der Landwirt in
diesem Fall an den Züchter eine Entlohnung in
Höhe von grundsätzlich 50 Prozent der Z-Lizenz
entrichten.
- Die Landwirte
sind in Deutschland dem Züchter zur Auskunft bei
Vorlage von Anhalts-punkten für die Möglichkeit
zum Nachbau verpflichtet. Die Sicherung der den
Züchtern zustehenden Rechte ist aufgrund der
Vorgaben zum Vorlegen der Anhaltspunkte er-
schwert. Einige Landwirte entziehen sich der
Nachbaugebühr, verletzen die Schutz-rechte der
Züchter und profitieren vom
Züchtungsfortschritt, ohne die Aufwendungen
dafür finanziell mit zutragen.
- Die Kartoffel-
und Getreidezüchter investieren in
Züchtungsfortschritt, ohne dass die
Refinanzierung durch eine effektive Umsetzung
des Sortenschutzes abgesichert ist. Dies
gefährdet die vielfältige Züchterlandschaft und
den Züchtungsfortschritt in Deutschland.
Um auch bei
Getreide und Kartoffeln in der Zukunft
Züchtungsfortschritt zu erzielen, setzt sich der BDP
für eine effektive Umsetzung des Sortenschutzes und
der Nachbauregelung ein.
- Die
rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen müssen die Rechte der Züchter
am Geistigen Eigentum sichern.
- Die Erhebung
der Nachbaugebühr muss unbürokratisch erfolgen
und für Landwirte transparent sein.
- Der BDP
unterstützt die Forderungen, dass
Nachbaugebühren flächendeckend und für alle
Landwirte gleichermaßen und gerecht erhoben
werden müssen.
- Die Sicherung
des Züchtungsfortschritts und der Innovation in
der Getreide- und Kartof-felzüchtung setzt ein
Grundverständnis der Landwirte für die
Notwendigkeit von Nach-baugebühren voraus.
Die Politik und die
Saatgutwirtschaft stehen gemeinsam in der Pflicht,
den Fortschritt für eine zukunftsfähige
Landwirtschaft sicherzustellen, das
Rechtsverständnis für Geistiges Eigentum zu fördern
und entsprechende wirtschaftliche und rechtliche
Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Politik hat die
bisherigen Bemühungen der Saatgutwirtschaft bei der
Umsetzung des Sor-tenschutzes nicht hinreichend
unterstützt. Der Schutz Geistigen Eigentums ist in
einer Wis-sensgesellschaft wie Deutschland Grundlage
für Innovation und Fortschritt.
Bonn, im April 2009
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
(BDP)
Kaufmannstraße 71-73
53115 Bonn
www.bdp-online.de |
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