Bonn, Germany
August 25, 2008
Quelle:
Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter e.V. (BDP), Gemeinschaftsfonds Saatgetreide
Der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter kritisiert die im Zuge der französischen
Ratspräsidentschaft von Bundesminister Horst Seehofer
aufgeworfene Forderung, den EU-Mitgliedsstaaten die Kompetenz
für nationale Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen zu
übertragen, aufs Schärfste.
Mit seiner Forderung stellt sich Bundesminister Seehofer nicht
nur gegen den Grundsatzge-danken eines einheitlichen
europäischen Marktes, er nimmt auch Auswirkungen auf die freie
Berufsausübung von Landwirten in Kauf. Darüber hinaus sind die
Grundrechte der Eigentums-garantie, des Gleichheitssatzes und
bei einer Ausweitung des Verbotes vom kommerziellen Anbau auf
Versuche auch die Wissenschaftsfreiheit betroffen. Gentechnisch
veränderte Organismen unterliegen in der EU dem weltweit
strengsten Genehmigungsverfahren.
Sie werden nur genehmigt, wenn sie als unbedenklich für Mensch, Tier und
Umwelt und als genauso sicher wie ihre konventionellen
Vergleichsprodukte eingestuft werden. Das geltende EU-Recht (Art
22 der Richtlinie 2001/18/EG und Art 28 EG-Vertrag) verlangt,
dass der Anbau und Handel von genehmigten GVOs nicht behindert
werden darf. Dem widersprechen nationale Anbauverbote und
verbindliche gentechnikfreie Regionen auf regionaler Ebene.
Nationales oder regionale Anbauverbote sind außerdem nicht
WTO-konform und widersprechen dem internationalen Handelsrecht.
Freiwillige Vereinbarungen zwischen Landwirten, auf den Anbau
von GV-Pflanzen zu verzichten, sind möglich. Die verbindliche
Bezeichnung als „gentechnikfreie Zone“ stellt hingegen eine
Irreführung des Verbrauchers dar, da die Gentechnik inzwischen
anerkanntermaßen eine unverzichtbare Rolle in der Lebens- und
Futtermittelproduktion spielt, sowie im medizinischen und
industriellen Bereich breite Anwendung findet. Sollten sich
durch eine Änderung geltender Gesetze Gemeinden und Kommunen
verbindlich zu gentechnikfreien Regionen erklären können, hätte
dies erhebliche Auswirkungen auf die freie Berufsausübung
deutscher Landwirte: Landwirte, die sich seit Jahren für den
Anbau von gv-Mais entscheiden, wären gegenüber solchen
Landwirten benachteiligt, die in angrenzenden, nicht gv-freien
Regionen gv-Mais anbauen dürften.
Nationale oder regionale Anbauverbote verstoßen gegen
Grundrechte, Europarecht und internationales Handelsrecht und
sind damit insgesamt nicht verfassungsgemäß. Der BDP fordert die
Bundesregierung deshalb eindringlich dazu auf, sich gegen eine
solche Initiative auszusprechen und sich auf EU-Ebene für eine
angemessene, ausschließlich wissenschaftliche Bewertung
gentechnisch veränderter Organismen einzusetzen.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Bonn
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