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Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter zur Forderung nach nationalen oder regionalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen

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Bonn, Germany
August 25, 2008

Quelle: Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP), Gemeinschaftsfonds Saatgetreide

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter kritisiert die im Zuge der französischen Ratspräsidentschaft von Bundesminister Horst Seehofer aufgeworfene Forderung, den EU-Mitgliedsstaaten die Kompetenz für nationale Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen zu übertragen, aufs Schärfste.

Mit seiner Forderung stellt sich Bundesminister Seehofer nicht nur gegen den Grundsatzge-danken eines einheitlichen europäischen Marktes, er nimmt auch Auswirkungen auf die freie Berufsausübung von Landwirten in Kauf. Darüber hinaus sind die Grundrechte der Eigentums-garantie, des Gleichheitssatzes und bei einer Ausweitung des Verbotes vom kommerziellen Anbau auf Versuche auch die Wissenschaftsfreiheit betroffen. Gentechnisch veränderte Organismen unterliegen in der EU dem weltweit strengsten Genehmigungsverfahren.
 Sie werden nur genehmigt, wenn sie als unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt und als genauso sicher wie ihre konventionellen Vergleichsprodukte eingestuft werden. Das geltende EU-Recht (Art 22 der Richtlinie 2001/18/EG und Art 28 EG-Vertrag) verlangt, dass der Anbau und Handel von genehmigten GVOs nicht behindert werden darf. Dem widersprechen nationale Anbauverbote und verbindliche gentechnikfreie Regionen auf regionaler Ebene. Nationales oder regionale Anbauverbote sind außerdem nicht WTO-konform und widersprechen dem internationalen Handelsrecht.

Freiwillige Vereinbarungen zwischen Landwirten, auf den Anbau von GV-Pflanzen zu verzichten, sind möglich. Die verbindliche Bezeichnung als „gentechnikfreie Zone“ stellt hingegen eine Irreführung des Verbrauchers dar, da die Gentechnik inzwischen anerkanntermaßen eine unverzichtbare Rolle in der Lebens- und Futtermittelproduktion spielt, sowie im medizinischen und industriellen Bereich breite Anwendung findet. Sollten sich durch eine Änderung geltender Gesetze Gemeinden und Kommunen verbindlich zu gentechnikfreien Regionen erklären können, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die freie Berufsausübung deutscher Landwirte: Landwirte, die sich seit Jahren für den Anbau von gv-Mais entscheiden, wären gegenüber solchen Landwirten benachteiligt, die in angrenzenden, nicht gv-freien Regionen gv-Mais anbauen dürften.

Nationale oder regionale Anbauverbote verstoßen gegen Grundrechte, Europarecht und internationales Handelsrecht und sind damit insgesamt nicht verfassungsgemäß. Der BDP fordert die Bundesregierung deshalb eindringlich dazu auf, sich gegen eine solche Initiative auszusprechen und sich auf EU-Ebene für eine angemessene, ausschließlich wissenschaftliche Bewertung gentechnisch veränderter Organismen einzusetzen.

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Bonn
Kaufmannstr. 71-73
53115 Bonn
Tel: 0228/98 58 1-10
Fax: 0228/98 58 1-19
E-Mail: bdp@bdp-online.de
www.bdp-online.de

 

 

 

 

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