Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit sieht
bei Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen
keine Risiken für Mensch und
Umwelt.
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat heute den Antrag
des Unternehmens
BASF Plant Science auf
Freisetzung gentechnisch
veränderter Kartoffeln der
Sorte „Amflora“ unter
Sicherheitsauflagen
genehmigt. Gestattet wurden
Freisetzungen auf Flächen in
den Gemeinden Zepkow und
Bütow
(Mecklenburg-Vorpommern)
sowie in Perleberg
(Brandenburg). Die Flächen
umfassen insgesamt rund 155
Hektar. Die BASF darf in den
Jahren 2007 und 2008 maximal
45.000 Knollen pro Hektar
und Jahr freisetzen. Die
gentechnische Veränderung
bewirkt eine für die
industrielle Nutzung der
Kartoffel günstigere
Stärkezusammensetzung.
Das BVL kommt in seiner
Sicherheitsbewertung zu dem
Schluss, dass von dem
Freisetzungsversuch keine
schädlichen Einflüsse auf
Menschen und Tiere sowie auf
die Umwelt zu erwarten sind,
verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmaßnahmen. Um
eine Verbreitung der
gentechnisch veränderten
Kartoffeln zu verhindern,
wird der Betreiber zwischen
den Freisetzungsflächen und
Äckern mit nicht
gentechnisch veränderten
Kartoffeln zehn Meter
Abstand halten. Das
gentechnisch veränderte
Pflanz- und Erntegut ist zu
kennzeichnen. Die
Freisetzungsflächen sind
nach der Ernte auf
gentechnisch veränderte
Kartoffeln abzusuchen und
müssen im Jahr nach
Beendigung der Freisetzung
auf nachgewachsene
Kartoffeln abgesucht werden.
Werden bei dieser
Nachkontrolle gentechnisch
veränderte Kartoffeln
angetroffen, so ist die
Nachkontrolle um ein Jahr zu
verlängern.
Die aus der Freisetzung
gewonnenen Kartoffeln dürfen
nicht in den Verkehr
gebracht werden. Der
Europäischen Union liegen
aber Anträge zum
Inverkehrbringen für
gentechnisch veränderte
„Amflora-Kartoffeln“ für
industrielle Zwecke sowie
als Lebensmittel und
Futtermittel vor, durch
deren Genehmigung ein Anbau
der Knollen zu kommerziellen
Zwecken ermöglicht würde.
Eine Entscheidung über diese
Anträge wurde noch nicht
getroffen. Sollte die
Europäische Union diese
Anträge genehmigen, wäre
damit auch das
Inverkehrbringen der aus der
Freisetzung stammenden
„Amflora-Kartoffeln“
möglich.
Der Öffentlichkeit wurde
durch die Auslegung der
Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur
Stellungnahme gegeben. Die
rund 2.200 Einwendungen
wurden bei der fachlichen
und rechtlichen Bewertung
des Antrags geprüft und im
Genehmigungsbescheid
gewürdigt. Für die
Entscheidung des BVL wurden
Stellungnahmen des
Bundesamts für Naturschutz,
des Bundesinstituts für
Risikobewertung und des
Robert Koch-Instituts
eingeholt. Gleichzeitig
wurden Stellungnahmen des
unabhängigen
Wissenschaftler- und
Sachverständigengremiums,
der Zentralen Kommission für
die Biologische Sicherheit,
und der Biologischen
Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft in die
Entscheidung einbezogen.
Darüber hinaus wurde das BVL
bei der Sicherheitsbewertung
durch fachliche
Stellungnahmen der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und
Brandenburg unterstützt.
Hintergrundinformation
Das BVL ist zuständig für
den Vollzug wichtiger Teile
des Gentechnikgesetzes. Es
berät die Bundesregierung
sowie die Länder und ihre
Gremien in Fragen der
biologischen Sicherheit in
der Gentechnik. Gentechnisch
veränderte Organismen müssen
zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim
BVL positiv durchlaufen, ehe
sie freigesetzt werden
dürfen. Ferner führt das BVL
die Geschäftsstelle der
Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit. Das
BVL ist die national
zuständige Behörde für
gemeinschaftliche
Genehmigungsverfahren der EU
zum Inverkehrbringen
gentechnisch veränderter
Organismen und koordiniert
für Deutschland die
BIO-TRACK-Datenbank der
OECD. Als nationale
Kontaktstelle des
Internationalen
Übereinkommens über die
biologische Sicherheit
managt das BVL für
Deutschland den
Informationsaustausch über
lebende gentechnisch
veränderte Organismen im so
genannten Biosafety Clearing
House.
The German Federal Office of Consumer Protection and
Food Safety (BVL) has approved large-scale field
trials of the genetically modified potato Amflora.
Developed by BASF Plant Science, the GM potato
produces only one type of potato starch. Composed
solely of amylopectin, this starch is more readily
suitable for most industrial purposes than is
conventional potato starch, which additionally
contains amylose.
In 2007 and 2008, the company is permitted to plant
Amflora potatoes on a total area of 155 hectares at
three sites in Eastern Germany. Although the field
trial poses no threat to humans, animals, or the
environment according to the BVL, the authority
nonetheless has ordered several precautionary
measures: the isolation distance to conventional
potato fields must measure at least ten metres, and
the trial fields must be checked in the following
year for leftover potatoes, which may continue
growing. The commercialisation of harvested trial
potatoes also has been prohibited.
Previously, small-scale field trials with Amflora
potatoes already were approved in the Netherlands,
the Czech Republic, Sweden, and Germany.
BASF has applied for approval of commercial
cultivation and industrial use of the Amflora potato
in the European Union. The safety assessment has
been completed but an approval decision by the EU is
still pending. The European Food Safety Authority
has reconfirmed that the antibiotic resistance
marker gene used in Amflora potatoes poses no risks.
If the European Commission approves the Amflora
potato prior to the end of the field trials,
commercial use of the trial harvest will be
possible.