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Gentechnisch veränderte “Amflora”-Kartoffeln von BASF Plant Science dürfen in Deutschland unter Sicherheitsauflagen freigesetzt werden
Large-scale trial of GM potatoes in Germany approved

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Berlin, Germany
May 25, 2007

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute den Antrag des Unternehmens BASF Plant Science auf Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln der Sorte „Amflora“ unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den Gemeinden Zepkow und Bütow (Mecklenburg-Vorpommern) sowie in Perleberg (Brandenburg). Die Flächen umfassen insgesamt rund 155 Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2007 und 2008 maximal 45.000 Knollen pro Hektar und Jahr freisetzen. Die gentechnische Veränderung bewirkt eine für die industrielle Nutzung der Kartoffel günstigere Stärkezusammensetzung.


Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und Äckern mit nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln zehn Meter Abstand halten. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Die Freisetzungsflächen sind nach der Ernte auf gentechnisch veränderte Kartoffeln abzusuchen und müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachgewachsene Kartoffeln abgesucht werden. Werden bei dieser Nachkontrolle gentechnisch veränderte Kartoffeln angetroffen, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.


Die aus der Freisetzung gewonnenen Kartoffeln dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Europäischen Union liegen aber Anträge zum Inverkehrbringen für gentechnisch veränderte „Amflora-Kartoffeln“ für industrielle Zwecke sowie als Lebensmittel und Futtermittel vor, durch deren Genehmigung ein Anbau der Knollen zu kommerziellen Zwecken ermöglicht würde. Eine Entscheidung über diese Anträge wurde noch nicht getroffen. Sollte die Europäische Union diese Anträge genehmigen, wäre damit auch das Inverkehrbringen der aus der Freisetzung stammenden „Amflora-Kartoffeln“ möglich.


Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 2.200 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstützt.

Hintergrundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

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Source: GMO Compass

Large-scale trial of GM potatoes in Germany approved

The German Federal Office of Consumer Protection and Food Safety (BVL) has approved large-scale field trials of the genetically modified potato Amflora. Developed by BASF Plant Science, the GM potato produces only one type of potato starch. Composed solely of amylopectin, this starch is more readily suitable for most industrial purposes than is conventional potato starch, which additionally contains amylose.

In 2007 and 2008, the company is permitted to plant Amflora potatoes on a total area of 155 hectares at three sites in Eastern Germany. Although the field trial poses no threat to humans, animals, or the environment according to the BVL, the authority nonetheless has ordered several precautionary measures: the isolation distance to conventional potato fields must measure at least ten metres, and the trial fields must be checked in the following year for leftover potatoes, which may continue growing. The commercialisation of harvested trial potatoes also has been prohibited.

Previously, small-scale field trials with Amflora potatoes already were approved in the Netherlands, the Czech Republic, Sweden, and Germany.

BASF has applied for approval of commercial cultivation and industrial use of the Amflora potato in the European Union. The safety assessment has been completed but an approval decision by the EU is still pending. The European Food Safety Authority has reconfirmed that the antibiotic resistance marker gene used in Amflora potatoes poses no risks. If the European Commission approves the Amflora potato prior to the end of the field trials, commercial use of the trial harvest will be possible.

 

 

 

 

 

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