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Große Koalition verhindert Innovation am Standort Deutschland

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Einbeck, Germany
August 2, 2007

Die Grüne Gentechnik ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Dementsprechend sah auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor, die Biotechnologie in der Forschung und der Anwendung zu fördern. Diese Zusage wird mit der vorgesehenen Novellierung des Gentechnikgesetzes in keiner Weise eingehalten.

Die KWS SAAT AG ist als größtes deutsches Pflanzenzüchtungsunternehmen seit über 20 Jahren in der Entwicklung dieser innovativen Technologie tätig. Auf Basis intensiver Forschungstätigkeit in Deutschland sind unsere Produkte weltweit wettbewerbsfähig. Insbesondere in den USA werden heute überwiegend gentechnisch verbesserte Sorten vermarktet, die zu Problemlösungen in der Landwirtschaft beitragen. Darüber hinaus gewinnen diese innovativen Produkte an Bedeutung, da die stetig steigende Nachfrage nach Agrarrohstoffen weltweit bereits zu einer Verknappung auf allen relevanten Märkten geführt hat. Somit wird auch für die deutsche Landwirtschaft der Zugang zu Zukunftstechnologien wie der Gentechnik immer wichtiger.

Die dafür erforderliche Spitzenforschung will KWS weiterhin in Deutschland betreiben. Damit sind zahlreiche hoch qualifizierte Arbeitsplätze am Standort Deutschland verbunden. Ein Wirtschaftsunternehmen kann aber auf Dauer Forschung nicht um der Forschung willen betreiben, es muss auch Perspektiven für die Anwendung der Forschungsergebnisse im Land geben. Die jetzt vorgesehene Novellierung des Gentechnikgesetzes schafft für den praktischen Anbau nahezu unüberwindbare Hürden und belässt den Landwirt weiterhin in einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit.

Vor der Verabschiedung des Gesetzes appellieren wir an die Bundesregierung:

1. Die Regelungsflut des Gentechnikgesetzes auf praktikable Bestimmungen im Sinne der Guten Fachlichen Praxis zu begrenzen.

2. Rechtssicherheit für die Landwirte durch eine abschließende Festlegung aller Haftungstatbestände zu schaffen (Streichung des Wortes „insbesondere“ lt. § 36 a Gentechnikgesetz).

Weltweit werden bereits auf über 100 Mio Hektar pro Jahr gentechnisch verbesserte Nutzpflanzen mit beachtlichen ökonomischen und ökologischen Vorteilen angebaut. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat erst kürzlich festgestellt, dass es bisher keine Belege für gesundheitliche oder ökologische Schäden gibt. Das restriktive deutsche Gentechnikgesetz muss daher regelmäßig auf den Prüfstand, um unsere Landwirtschaft nicht dauerhaft um die Vorteile der Grünen Gentechnik zu bringen. Innerhalb von zwei Jahren sollte das Gesetz unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse aus der praktischen Nutzung überarbeitet werden.

Innovative Pflanzenzüchtung muss auch in Deutschland möglich sein. Dies ist indes nur zu erreichen, wenn die verschiedenen Anbauformen (klassisch, ökologisch und mit Hilfe gentechnologischer Methoden) Chancengleichheit haben. Eine solche Koexistenz wird durch die vorgesehene Novellierung verhindert.

 

Pressemitteiling des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes - Rechtlicher Rahmen muss Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten

 

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