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Novellierung des Gentechnikgesetzes - Rechtlicher Rahmen muss Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten

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Bonn, Germany
August 1, 2007

Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) haben in der gestrigen Verbändeanhörung eindringlich an die Verantwortlichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) appelliert, sich mit wesentlichen Punkten der vorgesehenen Novellierung nochmals auseinanderzusetzen. Nach BDP-Auffassung bedürften vor allem die Ausgestaltung des Standortregisters, der Abstands- sowie der Haftungsregelungen einer gründlichen Überarbeitung.

Die vorgesehenen Regelungen werden nach Auffassung des BDP dem mehrfach angekündigten fairen Interessensausgleich unterschiedlicher Anbauformen nicht gerecht und wirken sich in ihrer Gesamtheit abschreckend auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Der BDP fordert daher eine Nachbesserung nach Maßgabe des Eckpunktepapiers.

Seine Kritik an der vorgesehenen Novellierung machte der BDP an mehreren Punkten fest:

  • Angesichts der ständig steigenden Zahl an Feldzerstörungen dürfen die Angaben im öffentlichen Teil des Standortregisters nicht flurstücksgenau erfolgen, sondern müssen auf Postleitzahl und Gemarkung beschränkt werden.
  • Vom BMELV beauftragte Rechtsexperten haben den gesetzlichen Schwellenwert als einzig relevanten Haftungsfall bestätigt. Dennoch kommt dies im Gesetz bzw. seiner Begründung nicht zum Ausdruck. Der Gesetzgeber lässt damit bewusst Auslegungsspielräume für die mehr 400 Amtsgerichte in Deutschland, die über diese Fälle entscheiden. Ein verantwortungsbewusster Gesetzgeber muss hier für eine klare Regelung sorgen.
  • Die wissenschaftlich nicht begründeten Abstände zu konventionellen und ökologischen Maisfeldern (150 Meter bzw. 300 Meter) kommen in klein strukturierten Regionen einem De-facto-Verbot für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gleich. 

Der BDP ist überzeugt, dass die Novellierung des Gentechnikgesetzes darüber entscheiden wird, ob sich Deutschland von einer Zukunftstechnologie abkoppelt oder international wettbewerbsfähig bleibt.

 

 

 

 

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