Bonn, Germany
April 26, 2006
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) startet ab nächster Woche den Versand der
Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2005 / Frühjahr
2006. Durch den frühzeitigen Termin können die Landwirte die
Unterlagen zeitnah an der Aussaatperiode bearbeiten und sich
außerdem zusätzliche finanzielle Vergünstigungen sichern.
So profitieren diejenigen Landwirte, die sich für die
Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut entscheiden, bei Antwort
innerhalb der Expressfrist von einer Ersparnis von bis zu 25
Prozent der Nachbaugebühren. „Wir empfehlen den Landwirten,
diese Fristen zu nutzen“, so STV-Geschäftsführer Dirk Otten,
„dies gilt auch für die Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut, die
bis zu einem halben Jahr nach Versand der Formulare angeboten
wird.“ Anträge, die nach Fristablauf bei der STV eingehen,
können nur nach der Individualvereinbarung oder den gesetzlichen
Vorgaben veranlagt werden.
Es ist auch möglich, die Angaben zum Nachbau bequem per Internet
unter www.stv-bonn.de einzureichen. Landwirte mit einem
Saatgutwechsel über 80 Prozent kommen bei Teilnahme an der
Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut weiterhin in den Genuss eines
Rabatts und können diesen ebenfalls einfach im Internet unter
www.stv-bonn.de oder mittels Faxabruf unter 0180 - 505 505 700
abwickeln.
Für weitere Informationen und Auskünfte zur Nachbauregelung
sowie zur Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut steht das
STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60
zur Verfügung. |