Bonn, Germany
April 13, 2006
Testkäufe in
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Anfang dieser
Woche haben es ans Licht gebracht: Nicht allen Land-wirten ist
bewusst, dass auch freie Sorten nicht einfach nach Belieben in
Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar spielt das
Sortenschutzrecht naturgemäß bei den freien Sorten keine Rolle
mehr, ganz entscheidend ist jedoch das Saatgut-verkehrsgesetz.
Dieses besagt, dass Saatgut zu gewerblichen Zwecken unter
anderem nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn eine
entsprechende amtliche Anerkennung vorliegt.
Im aktuellen Fall waren
Pflanzkartoffeln der mittlerweile freien Sorte „Linda“ zum
Verkauf angeboten worden. Auch wenn der Sortenschutz abgelaufen
und eine Zulassung vorhanden ist, muss das Saat- oder Pflanzgut
anerkannt sein und somit gewisse Qualitätsstandards erfüllen.
Dies gilt natürlich für alle freien Sorten. Schließlich soll
verhindert werden, dass mangelhaftes Saatgut zu ackerbaulichen
Problemen oder gar Ernteeinbußen führt. Dies ist auch ein
Anliegen der Züchter.
Unabhängig davon überwachen die
staatlichen Stellen gewissenhaft die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen. Sie tragen somit ein Stück zu einem optimalen
Verbraucherschutz bei, nämlich zum Schutz der anbauenden
Landwirte vor Ernteeinbußen durch schlechtes Saatgut.
Der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist
die berufsständische Vertretung der rund 140 deutschen
Pflanzen-zuchtunternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft,
Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung &
Entwicklung) von 16,9 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den
innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 10.000 Beschäftigte
finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit
die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf
folgenden Stufen der Wertschöpfungskette. |