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Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter ruft zur Solidarität im Kampf gegen kriminelles Handeln auf
Bonn, Germany
July 5, 2006

Zum Wochenanfang sind erneut zwei Versuchsstandorte mit Mais zerstört worden. „Offensichtlich sind hier Täter am Werk, die ebenso berechnend wie gewaltsam die Grundlage jeder Sortenentwicklung zunichte machen wollen. Sie fügen damit Züchtern und Landwirten einen enormen Schaden zu, denn sie verhindern die Entstehung verbesserter Sorten“, stellt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP), Dr. Ferdinand Schmitz, alarmiert fest.

In diesem Jahr sind damit bereits drei Versuchsfelder zerstört worden. (siehe auch BDP-Presseinformation vom 8. Juni 2006). Aktuell betroffen sind Mais-Sortimente – aus dem konventionellen Anbau  sowie gentechnisch veränderte - in Ladenburg/ Baden-Württemberg und erneut in Dachwig/ Thüringen. In Ladenburg haben die Täter den Standort buchstäblich „platt gemacht“, als sie in der Nacht von Montag auf Dienstag mit Hilfe einer Walze die komplette Wertprüfung verwüsteten. In Dachwig haben die Zerstörungen mittlerweile ein Ausmaß erreicht, dass nach Aussage des ortsansässigen Versuchsleiters die Fortsetzung der Versuche und damit die 18 Arbeitsplätze gefährdet sind.

Die zunehmende Anzahl und die Form der Übergriffe bereitet den Verantwort-lichen Sorge. „Solch gewalttätige Zerstörungen fremden Eigentums sind sehr bedenklich“, so Schmitz. „Wir appellieren an das demokratische Grundver-ständnis aller Beteiligten, einem derart kriminellen Verhalten mit der nötigen Zivilcourage zu begegnen.“

Das Bundessortenamt (BSA) und die Sortenförderungsgesellschaft mbH (SFG), die mit der ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung der Versuche betraut sind, haben mittlerweile Strafanzeige gegen die noch unbekannten Täter gestellt.

Hintergrundinfo:

Saatgut darf in Deutschland und der EU nur verkauft werden, wenn es zu einer nach dem Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) zugelassenen Sorte gehört. Im Verfahren der Zulassung wird geprüft, ob sich die Sorte von allen schon zugelassenen Sorten in ihren  phänotypischen, also äußerlich erkennbaren, Merkmalen unterscheidet (Registerprüfung) und ob sie leistungsfähiger ist als bereits zugelassene Sorten (Wertprüfung).

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