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Gentechnik: Ökologische Koexistenz kann gesichert werden
Berlin, Germany
May 28, 2004

Sonnleitner auf dem Deutschen Naturschutztag

Zentraler Aspekt in der Diskussion zur Grünen Gentechnik ist für den Deutschen Bauernverband (DBV) die Erhaltung der Koexistenz und die Lösung der Haftungsfrage. Häufig wird auch von einer ökologischen Koexistenz in besonders natur- und umweltschutzsensiblen Gebieten gesprochen. „Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen nur angebaut werden, wenn sie wissenschaftlich geprüft und zugelassen werden und kein Gefahrenpotenzial für die Umwelt besteht“, betonte Sonnleitner heute auf dem Deutschen Naturschutztag in Potsdam. Entsprechend müssten die Auflagen, die bei der Anwendung von GVO-Pflanzen einzuhalten sind, so gestaltet sein, dass die ökologische Koexistenz gewährleistet sei. Die Ausweisung von Schutzgebieten bzw. gentechnikfreien Zonen zur Wahrung der ökologischen Koexistenz erübrige sich somit.

Im Rahmen der Zulassung und Genehmigung der Anwendungen vom Anbau von GVO-Pflanzen müssten deshalb Anwendungsbestimmungen und Abstandsauflagen vergleichbar mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erlassen werden, die eine Schädigung des Naturhaushaltes verhinderten. Diese seien sorten- und produktspezifisch festzulegen und würden zusätzlich zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gelten, schlug Sonnleitner vor. Um das Nebeneinander von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen, also die Koexistenz, sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität zu erforschen, sei ein kontrollierter räumlich eingeschränkter und vor allem transparenter Erprobungsanbau von zugelassenen GVO-Pflanzen notwendig, forderte er. Dies hätten das Bundesamt für Naturschutz und der Deutsche Bauernverband bereits frühzeitig gemeinsam gefordert. Der diesjährige Erprobungsanbau mit Bt-Mais in sieben Bundesländern würde diesen Kriterien nicht gerecht werden. Weg en fehlender Transparenz und wegen unzureichend geklärter Haftungsfragen habe der DBV deshalb öffentlich die Landwirte von einer Teilnahme an diesem Erprobungsanbau abgeraten.

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