Berlin, Germany
May 28, 2004
Sonnleitner auf dem Deutschen
Naturschutztag
Zentraler Aspekt in der Diskussion zur Grünen Gentechnik ist für
den Deutschen
Bauernverband (DBV) die Erhaltung der Koexistenz und die
Lösung der Haftungsfrage. Häufig wird auch von einer
ökologischen Koexistenz in besonders natur- und
umweltschutzsensiblen Gebieten gesprochen. „Gentechnisch
veränderte Pflanzen dürfen nur angebaut werden, wenn sie
wissenschaftlich geprüft und zugelassen werden und kein
Gefahrenpotenzial für die Umwelt besteht“, betonte Sonnleitner
heute auf dem Deutschen Naturschutztag in Potsdam. Entsprechend
müssten die Auflagen, die bei der Anwendung von GVO-Pflanzen
einzuhalten sind, so gestaltet sein, dass die ökologische
Koexistenz gewährleistet sei. Die Ausweisung von Schutzgebieten
bzw. gentechnikfreien Zonen zur Wahrung der ökologischen
Koexistenz erübrige sich somit.
Im Rahmen der Zulassung und Genehmigung der Anwendungen vom
Anbau von GVO-Pflanzen müssten deshalb Anwendungsbestimmungen
und Abstandsauflagen vergleichbar mit der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln erlassen werden, die eine Schädigung des
Naturhaushaltes verhinderten. Diese seien sorten- und
produktspezifisch festzulegen und würden zusätzlich zu den
Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gelten, schlug
Sonnleitner vor. Um das Nebeneinander von Produktionssystemen
mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen,
also die Koexistenz, sowie die Auswirkungen auf die
Biodiversität zu erforschen, sei ein kontrollierter räumlich
eingeschränkter und vor allem transparenter Erprobungsanbau von
zugelassenen GVO-Pflanzen notwendig, forderte er. Dies hätten
das Bundesamt für Naturschutz und der Deutsche Bauernverband
bereits frühzeitig gemeinsam gefordert. Der diesjährige
Erprobungsanbau mit Bt-Mais in sieben Bundesländern würde diesen
Kriterien nicht gerecht werden. Weg en fehlender Transparenz und
wegen unzureichend geklärter Haftungsfragen habe der DBV deshalb
öffentlich die Landwirte von einer Teilnahme an diesem
Erprobungsanbau abgeraten. |