Berlin, Germany
February 18, 2004
Der Gesetzentwurf zur Regelung des
Neben- und Miteinanders von Landwirtschaft mit und ohne
Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen, der morgen ins
dänische Parlament eingebracht wird, weist nach Ansicht des
Deutschen Bauernverbandes
(DBV) einen auch für Deutschland gangbaren Weg.
Anders als in Deutschland basiere
der dänische Gesetzentwurf auf wissenschaftlichen und
praktischen Erkenntnissen, die im jetzigen Gesetz zu
praktikablen Regelungen geführt hätten. Während durch das
deutsche Gesetz die Koexistenz bei Grüner Gentechnik de facto
verhindert werde, setze der dänische Gesetzentwurf auf eine hohe
Verantwortlichkeit der Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen
und auf nachbarschaftlichen Dialog.
So müsse ein dänischer Landwirt,
der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wolle, seine
Nachbarn fragen, ob sie planen, Pflanzen der gleichen Art ohne
Gentechnik anzubauen. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürften
nicht angebaut werden, wenn die erforderlichen Mindestab stände
nicht eingehalten würden. Um eine lückenlose Kontrolle zu
ermöglichen, sind weiterhin die Saatgutfirmen zur Information
über den Verkauf und die jeweiligen Landwirte zur Information
über die Aussaat an das dänische Pflanzendirektorat
verpflichtet.
Im Gegensatz zur vorgesehenen deutschen Haftungsregelung, die
nach Ansicht des DBV entscheidend dafür ist, dass den Landwirten
vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abgeraten werden
müsse, sehe das dänische Gesetz eine Haftung nur dann vor, wenn
gegen geltende Regeln verstoßen wird. Außerdem richte das
dänische Modell ein Entschädigungssystem für Vermarktungsschäden
ein. Danach werden notwendige Tests zunächst vom Staat bezahlt
und Vermarktungsausfälle durch Gentechnik-Verunreinigungen durch
das Pflanzendirektorat entschädigt. Schadensersatzpflichtig sind
Gentechnik-Anbauer nur dann, wenn sie Anbauregelungen verletzt
haben.
Zur Finanzierung des Koexistenz-Entschädigungsfonds wird in
Dänemark eine Abgabe je Hektar, der mit gentechnisch veränderten
Pflanzen bebaut wird, diskutiert. Auch der DBV schlägt vor, eine
Fondslösung für Haftungslücken bei Einhaltung aller
Anbauregelungen in Betracht zu ziehen. Dieser Fonds sollte von
den Herstellern und den Inverkehrbringern von gentechnisch
veränderten Pflanzen gemeinsam mit staatlicher Beteiligung
finanziert werden. |