Einbeck, Germany
19.9.2000
KWS hat kürzlich ein weiter entwickeltes
Qualitätssicherungsprogramm zur Identifizierung und Minimierung von unerwünschten Einstäubungen und Beimischungen im Saatgut etabliert.
Fremde Einstäubungen von Pflanzengenen sind sowohl in konventionellem als auch in gentechnisch verändertem Saatgut
unerwünscht, können aber im natürlichen Produktionsprozeß nicht völlig
vermieden werden. Für konventionelles Saatgut sieht der Gesetzgeber
Toleranzen von bis zu 5 % vor, um die hohen qualitativen Anforderungen
an die Saatgutreinheit und damit die Ertragsstabilität einzelner Sorten
sicherzustellen. Für Beimischungen von gentechnisch veränderten Samen in konventionellem Saatgut besteht zur Zeit noch keine
Höchstgrenze. Pflanzenzüchter orientieren sich indes freiwillig an der in
der EU-Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung festgelegten Grenze zur Kennzeichnung von 1 % .
Das neue KWS-Programm ermöglicht nun eine umfassende Kontrolle der Verkaufsware bis hin zur Überprüfung kleinster Mengen für den
Versuchsanbau. Beimischungen können so frühzeitiger erkannt, jedoch nicht völlig vermieden werden. Auch Versuchssaatgut-Lieferungen
unterliegen künftig den erweiterten Kontrollen.
Bei genehmigten Freilandversuchen der Firma Aventis für gentechnisch
veränderte KWS-Zuckerrüben, die gegen das Herbizid "Liberty" tolerant
sind, waren kürzlich einige Pflanzen aufgefallen, die sowohl gegen Liberty als auch gegen ein weiteres Herbizid (Round up) tolerant
sind. Obwohl diese Versuchspflanzen gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach
Ende des Versuches untergepflügt werden, sie also nicht in die weiterverarbeitenden Kreisläufe gelangen
können, sollen unerwünschte Einstäubungen weitestgehend verhindert werden. Allerdings
benötigt die Saatgutbranche dringend politische Entscheidungen über Grenzwerte im
Saatgut. Auf EU-Ebene werden bis Ende des Jahres Vorschläge zu Schwellenwerten von gentechnischen Beimischungen in konventionellem
Saatgut erwartet.
Company news release
N3006 |