Einbeck, Germany
May 12, 2009Quelle:
KWS Saat AG
Unnötige Verunsicherung von
Verbrauchern vermeiden
Der aktuelle Fall von vermeintlichen Spuren einer gentechnischen
Veränderung in konventionellem Saatgut zeigt erneut, dass
Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind. Es kann
nicht im Sinne des deutschen Verbrauchers sein, wenn er auf der
Basis analytisch kaum mehr nachweisbarer Spuren einer
gentechnischen Veränderung, die zudem in der EU als Nahrungs-
und Futtermittel zugelassen ist, weiter verunsichert wird.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
hat darüber informiert, dass es in der Biogassorte Krassus
geringfügige Einträge (ca. 0,03 %) einer gentechnischen
Veränderung (NK 603) gefunden habe. Die sächsischen
Untersuchungsergebnisse sind jedoch keinesfalls gesichert. Bei
dem behördlichen Befund wird darauf verwiesen, dass dieser
deutlich unterhalb der laboranalytischen Bestimmungsgrenze
liegt. Unter Fachleuten wird ein Befund unterhalb einer
Bestimmungsgrenze von 0,1 % allerdings als fragwürdig erachtet.
Eine zweite Probe der sächsischen Behörden brachte negative
Ergebnisse, wies also keinen Eintrag in der KWS Maissorte auf.
Aus Sicht der KWS kann ein Eintrag in einer Saatgutpartie der
Sorte Krassus ausgeschlossen werden, da KWS in Europa weder
kommerziell noch im Versuchsstadium mit NK 603 arbeitet. Ferner
wurde das Saatgut im Rahmen der Qualitätssicherung der KWS vor
der Auslieferung beprobt und durch ein unabhängiges
zertifiziertes Labor, welches auch von zahlreichen Behörden
genutzt wird, untersucht. Bei dieser aufwändigen
Qualitätskontrolle konnten keinerlei Einträge von gentechnischen
Veränderungen in der Sorte Krassus festgestellt werden. KWS
schließt auch einen Eintrag im Rahmen der Saatgutproduktion aus,
da die Sorte in Ländern vermehrt wurde, in denen keine
gentechnisch veränderten Sorten angebaut werden.
Die Sorte Krassus ist für den Energiepflanzenbau vorgesehen, da
sie besonders massenwüchsig ist. Die betroffene Partie umfasst
Saatgut für ca. 250 ha. Das Saatgut wurde in die Bundesländer
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geliefert und wird dort in
Absprache mit den Behörden und den betroffenen Landwirten
ausschließlich für die Biogasverwendung genutzt. |
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