Berlin, Germany
May 18, 2009
Der Vorstand der
Union zur Förderung von Oel- und
Proteinpflanzen e.V. (UFOP) hat anlässlich seiner Sitzung
vom 18. Mai 2009 den PLANAK-Beschluss zur Einführung einer
zusätzlichen Agrarumweltmaßnahme „Klimaschonender Anbau von
Körnerleguminosen“ ab 2010 begrüßt. Hierfür sind in einer
fünfjährigen Verpflichtung jährlich mindestens 10 Prozent
Körnerleguminosen auf der bestehenden Ackerfläche des Betriebes
anzubauen. Als Förderung sind im PLANAK-Beschluss 220 Euro je
Hektar Körnerleguminosenanbaufläche aufgeführt. Diese Maßnahme
kann mit anderen Agrarumweltmaßnahmen wie z.B. „Vielfältige
Fruchtfolgen“ oder „Mulch- und Direktsaat“ kombiniert werden.
Mit dem PLANAK-Beschluss ist in Deutschland der Rahmen gesetzt,
den die Bundesländer für ihre Förderung einer markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung nutzen können.
Mit der neuen Agrarumweltmaßnahme hat die Politik die Forderung
der UFOP nach finanziellen Anreizen für den Anbau der heimischen
Körnerleguminosen Ackerbohne, Futtererbse und Süßlupine
aufgegriffen. Im Dezember 2008 hatte Dr. Klaus Kliem,
Vorsitzender der UFOP, sowohl Bundesministerin Aigner als auch
die Länderagrarminister angeschrieben und unter Hinweis auf die
sogenannten „Neuen Herausforderungen“ im Health Check die
Besserstellung heimischer Körnerleguminosen im Rahmen von
Agrarumweltmaßnahmen angemahnt. Die bisherige Regelung stellte
für diese Kulturen keinen ausreichenden Anreiz dar, obwohl diese
in der Fruchtfolge als Stickstoff fixierende Pflanzenarten
nachweisbare und unbestreitbare Vorteile aufweisen. Darüber
hinaus erbringen Ackerbohne, Futtererbse und Süßlupine – über
die eigentliche pflanzliche Erzeugung hinaus – für die gesamte
Gesellschaft sowie die Umwelt wichtige Leistungen. Der Beitrag
zur globalen Erwärmung beträgt gemäß den Ergebnissen das
EU-Forschungsvorhabens GL-Pro bei einer Erbsenfruchtfolge nur 88
Prozent einer Getreide-Fruchtfolge. |
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