Freising, Germany
March 2, 2009
Quelle: Bayerische
Landesanstalt für Landwirtschaft,
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Die Bayerische Landesanstalt für
Landwirtschaft weist auf die Verordnung des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
11.02.2009 hin. Die "Mesurol-Beize" für Mais ist nach langem
Warten jetzt wieder zugelassen. Im Übrigen gibt es aber
Verschärfungen für den Maisanbau 2009.
Der Bund hat mit der neuen "Verordnung über das Inverkehrbringen
und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln
behandeltem Maissaatgut" umfassende Konsequenzen aus dem
katastrophalen Bienensterben im letzten Jahr gezogen. Konkret
sind für die bevorstehende Aussaat folgende Reglungen zu
berücksichtigen.
- Maissaatgut, das mit
"Poncho", "Poncho Pro", "Cruiser" oder "Faibel" gebeizt ist,
darf nicht nach Deutschland eingeführt oder hier in Verkehr
gebracht werden. So behandeltes Saatgut darf auch nicht
ausgesät werden. Nach der Verordnung darf solches Saatgut an
Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung
abgegeben werden. Über die Details gibt es bis jetzt aber
keine Klarheit.
- Maissaatgut, das mit
"Mesurol" gebeizt ist, darf nur nach Deutschland eingeführt
oder hier in Verkehr gebracht werden, wenn der Abrieb des
Beizmittels (an der Beizanlage gemessen) nicht mehr als 0,75
Gramm je 100.000 Korn beträgt.
- Mit "Mesurol" gebeiztes
Maissaatgut darf nur ausgesät werden, wenn es dieser
Vorschrift entspricht. Damit darf mit "Mesurol" gebeiztes
Saatgut aus dem Vorjahr oder im letzten Jahr in der Hofbeize
mit "Mesurol" behandeltes Maissaatgut in diesem Jahr aus
Gründen der Vorsorge nicht mehr ausgesät werden. Nach der
Verordnung darf Saatgut mit einem Abrieb über dem Grenzwert
an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen
Entsorgung abgegeben werden. Auch bei diesem Saatgut gibt es
aber bis jetzt keine Klarheit über eine Rückgabe.
- Maissaatgut, das mit
"Mesurol" gebeizt ist und den jetzt geltenden Vorschriften
entspricht, darf nur mit einem pneumatischen
Unterdruck-Sägerät ausgesät werden, wenn das verwendete
Sägerät nach Umrüstung die Abluft auf oder in den Boden
ableitet und so eine mindestens 90%ige Abdriftminderung des
Abriebs erreicht.
Im Internet steht eine Liste von Gerätetypen, die diese
Voraussetzung erfüllen: www.jki.bund.de >>>
Pflanzenschutzgeräte >>> Kasten „Neu“ – Liste der
abdriftmindernden Maissägeräte – Stand 30.01.2009 >.
- Maissägeräte, die
mechanisch oder mit Überdruck arbeiten, können unverändert
verwendet werden.
- Die bis jetzt
weitverbreitete Hofbeizung von Mais mit Mesurol ist mit
diesen strengen Vorgaben für die Aussaat des Maises nicht
mehr erlaubt.
Für das Mittel "Mesurol flüssig"
gibt es deshalb keine anderen zugelassenen
Anwendungsmöglichkeiten. Auf die deshalb in den letzten Wochen
oft gestellte Frage, was mit dem "Mesurol flüssig" zu tun sei,
gibt es jetzt eine Antwort. Die Firma Bayer CropScience nimmt
Altware zurück. Wer "Mesurol flüssig" vorrätig hat, soll sich
umgehend mit seinem Handelspartner in Verbindung setzen.
Aus der Verordnung ist klar abzulesen, dass die Sätechnik in
diesem Frühjahr die entscheidende Rolle spielt. Wer bis jetzt
mit einem pneumatischen Unterdruck-Sägerät Mais gesät hat, muss
umgehend dafür sorgen, dass sein Sägerät mit den entsprechenden
Teilen zur Abdriftminderung aus der JKI-Liste nachgerüstet wird.
Nur so ist sichergestellt, dass keine Umweltprobleme auftreten.
Wichtiger Hinweis:
Am 18. Februar 2009 wurde jetzt auch die Anwendung des
Granulates "Force 1.5 G" gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer
in Mais genehmigt. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für solche
Flächen, die durch die zuständige Landesbehörde als
Befallsgebiete ausgewiesen wurden. Die Genehmigung ist befristet
auf 120 Tage und gilt vom 1. März bis 28. Juni 2009.
In den niederbayerischen Befallsgebieten wird den Betrieben, die
in diesem Jahr Mais nach Mais anbauen, dringend empfohlen, das
Granulat zu verwenden, weil sie dann keine weiteren
Bekämpfungsmaßnahmen durchführen müssen. Die Ausbringung des
Granulats muss mit einem Gerät erfolgen, das in die
Pflanzenschutzgeräteliste des JKI als Granulatstreuer
eingetragen ist. Das Granulat ist vollständig in den Boden
einzuarbeiten bzw. mit Erde zu bedecken.
http://bundesrecht.juris.de/maispflschmv/BJNR502300009.html |
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