Berlin, Germany
April 30, 2009
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat am 30. April der BASF Plant Science GmbH die
Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln unter Auflagen
genehmigt. Gestattet wurde die Freisetzung der so genannten
"Amflora"-Kartoffel auf einer Fläche in der Gemeinde Bütow
(Mecklenburg-Vorpommern). Geplant ist, die gentechnisch
veränderten Kartoffeln in den Jahren 2009 und 2010 auf einer
Fläche von maximal 20 Hektar freizusetzen. Eine ähnliche
Freisetzung wurde bereits im Jahr 2007 vom BVL genehmigt.
Bei der Europäischen Union liegen Anträge auf Genehmigung des
Inverkehrbringens für gentechnisch veränderte
„Amflora“-Kartoffeln vor. Die Entscheidung über diese Anträge
steht noch aus.
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss,
dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf
Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind,
verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine
Verbreitung der bislang nicht zum Inverkehrbringen zugelassenen
gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der
Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und angrenzenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen mit nicht gentechnisch
veränderten Kartoffeln zehn Meter Abstand einhalten. Die
Freisetzungsflächen müssen im Jahr nach Beendigung der
Freisetzung auf nachwachsende Kartoffeln kontrolliert werden.
Sollten während dieser Nachkontrolle gentechnisch veränderte
Kartoffeln auftreten, so ist die Nachkontrolle jeweils um ein
Jahr zu verlängern. Während dieser Zeit dürfen auf den
Freisetzungsflächen keine oder nur solche Pflanzen angebaut
werden, welche die Nachkontrolle nicht behindern. Das
gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen
und streng getrennt zu halten von konventionellen Kartoffeln.
Über die Einhaltung der Auflagen wachen die Behörden vor Ort in
den Ländern. Es ist weder vorgesehen noch gestattet, die während
des Freisetzungsvorhabens geernteten gentechnisch veränderten
Kartoffeln als Lebens- oder Futtermittel zu verwenden.
Die in das Erbgut der Kartoffel eingebrachten Gensequenzen
bewirken eine veränderte Stärkezusammensetzung der Kartoffeln,
die nach der Genehmigung zum Inverkehrbringen eine industrielle
Nutzung beispielsweise in Papier, Textilien und Klebstoffen
vereinfachen würde.
Der Öffentlichkeit wurde nach Auslegung der Antragsunterlagen
die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 420
Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung
des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für
die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts
für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des
Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden
Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und
Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit und des Julius Kühn-Instituts in die
Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der
Bewertung durch die fachliche Stellungnahme des Landes
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die
Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in
der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen
zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen,
ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die
Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische
Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für
gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und
koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD.
Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens
über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland
den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte
Organismen im so genannten Biosafety Clearing House. |
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