Berlin, Germany
June 4, 2009
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf
Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste genehmigt. Der
Freilandversuch findet auf einer landwirtschaftlichen
Versuchsfläche von rund 780 Quadratmetern in der Gemeinde
Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern statt, von der die
Freisetzungsfläche mit gentechnisch veränderter Gerste 9,6
Quadratmeter einnimmt.
Die zur Freisetzung genehmigten Gerstenpflanzen weisen eine
verbesserte Mobilisierung von Reservestoffen während der Keimung
auf beziehungsweise verfügen über eine Resistenz gegen eine
bestimmte Pilzerkrankung. Indem die Reservestoffe stärker
mobilisiert werden, soll sich die Gerste während des
Mälzungsprozesses beziehungsweise bei der
Futtermittelherstellung besser verarbeiten lassen. Die
eingebrachte Pilzresistenz soll die Widerstandsfähigkeit der
Pflanze gegen Pilze der Gattung Rhizoctonia erhöhen. Die
Freisetzung dient unter anderem der Untersuchung, ob die
gentechnischen Veränderungen die Wechselwirkung zwischen
Pflanzen und Bodenorganismen, etwa nützlichen Pilzen,
beeinflussen. Die hier produzierte Gerste ist nicht für den
Verzehr durch Menschen oder Tiere vorgesehen.
Die Genehmigung ist mit einer Reihe von Nebenbestimmungen
verbunden. Festgelegte Isolationsabstände und Nachkontrollen
schließen weitgehend aus, dass sich die gentechnisch veränderte
Gerste durch Überdauerung auf der Versuchsfläche, durch eine
unbeabsichtigte Vertragung von Gerstenkörnern oder durch
Auskreuzung ausbreitet. Nach Beendigung der Freisetzung und im
folgenden Jahr sind die Freisetzungsfläche und die Fläche der
Mantelsaat zu kontrollieren, ob gentechnisch veränderte Gerste
auftritt. Damit Durchwuchspflanzen sicher erkannt und vor der
Blüte abgetötet werden können, ist eine Anbaupause von Gerste
vorgesehen.
Die Entscheidung des BVL erging im Rahmen des
Benehmensverfahrens mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem
Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut.
Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes
eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der
Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des
betroffenen Bundesland und des unabhängigen Wissenschaftler- und
Sachverständigengremiums der Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit (ZKBS) unterstützt.
Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung der Unterlagen im BVL
und an dem beabsichtigten Freisetzungsstandort beteiligt. Die
rund 1400 Einwendungen sind in die fachliche und rechtliche
Bewertung des Verfahrens einbezogen worden.
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die
Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in
der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen
zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen,
ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die
Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische
Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für
gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und
koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD.
Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens
über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland
den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte
Organismen im so genannten Biosafety Clearing House. |
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