Berlin, Germany
April 14, 2009
„Ich habe heute Morgen veranlasst,
dass das zuständige Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine
Schutzklausel nach § 20 Abs. 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23
der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt“, sagte die
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Ilse Aigner, heute auf einer Pressekonferenz
in Berlin. „Damit ist der Anbau von Mon810 in Deutschland
verboten.“
Mit Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der
Firma Monsanto wird das Ruhen der Genehmigung von MON810
angeordnet. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von
Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig. „Die Bundesländer
werden umgehend über diese Maßnahme informiert und werden die
Einhaltung des Verbots überwachen“, so Ministerin Aigner.
Die Bundesministerin hatte um eine umfassende Bewertung der von
Monsanto Ende März vorgelegten Ergebnisse des
Beobachtungsprogramms zum Anbau von Mon 810 sowie um Prüfung
möglicher neuer Aspekte hinsichtlich der Umweltauswirkungen von
Mon 810 gebeten. Die Bewertung durch die Bundesbehörden
(Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
Julius Kühn Institut, Bundesamt für Naturschutz) ergab keine
einheitliche Auffassung.
In der Entscheidung berücksichtigte Bundesministerin Ilse Aigner
auch, dass mittlerweile 5 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den
MON810-Mais erlassen haben. Zuletzt hatte Ende März diesen
Jahres Luxemburg die Schutzklausel gezogen.
„Ich komme zu dem Schluss, dass es berechtigten Grund zu der
Annahme gibt, dass der genetisch veränderte Mais der Linie
Mon810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“, sagte Aigner.
Diese Auffassung wurde auch vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit bestätigt.
„Meine Entscheidung ist entgegen anders lautender Behauptungen
keine politische Entscheidung“, sagte Aigner. „Es ist eine
fachliche Entscheidung und dies muss es aus rechtlichen Gründen
auch sein.“
Die Genehmigung von MON810 wurde 1998 auf Europäischer Ebene
erteilt und hat auch über das Ablaufen der Zulassung hinaus
Bestandsschutz, solange über die Neuzulassung auf europäischer
Ebene nicht entschieden ist.
„Ich möchte unterstreichen, dass dies keine
Grundsatzentscheidung zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik
ist“, erläuterte Bundesministerin Aigner. „Es handelt sich
hierbei um eine Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Contra
sorgfältig abgewogen und eine Entscheidung auf
wissenschaftlicher Grundlage getroffen wurde.“ Die vielen
offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum
kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde
die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung
deutlich machen.
„Gerade die Sicherheitsforschung in der Grünen Gentechnik wird
gebraucht. Das Grundprinzip der praktischen Anwendung der Grünen
Gentechnik muss eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit
für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt beinhalten“, so Aigner.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat ihr Haus beauftragt, ein
Strategiepapier zu erarbeiten, welches die zukünftige Behandlung
der Thematik Gentechnik regeln soll. Dabei ist die Einbindung
von unabhängigen Experten wichtig. Es ist vorgesehen, ein
Programm zur Sicherheitsforschung durchzuführen und einen
Leitfaden zur künftigen Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Es
sollen Fragen der Handhabung der Ausweisung von freiwilligen
gentechnikanbaufreien Regionen beantwortet werden. |
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