Bonn, Germany
January 20, 2009
Quelle:
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH
Das Angebot von nicht
zertifiziertem Saatgut ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies entschied ein Gericht in
Gießen, dessen Urteil heute rechtskräftig wird. Für die Züchter
und den Agrarhandel ist dies ein bedeutender Schritt für einen
gerechten und fairen Handel mit Saatgut.
Im Zuge bundesweiter Routinekontrollen wurde im vergangenen Jahr
in 15 Fällen organisierter Schwarzhandel aufgedeckt. In einem
beispiellosen Fall in Hessen hatte ein Landwirt über 100 Tonnen
Erntegut einer geschützten Sorte unerlaubt zu Saatzwecken
angeboten. Das Gericht stellte in diesem Fall neben den
Sortenschutzverletzungen erstmals auch einen Verstoß gegen das
UWG fest. Geklagt hatte eine Saatgutvertriebsfirma, die das
Saatgutgeschäft für sich gestört sah. In ihrer Argumentation
verwies das Landgericht Gießen darauf, dass sich der
Schwarzhändler einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil verschaffte,
indem er die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung und
amtliche Anerkennung zur Sicherstellung der Saatgutqualitäten
nicht durchführte. Dadurch konnte er die Ware preisgünstiger
anbieten als diejenigen, die den strengen gesetzlichen Vorgaben
bei der Zertifizierung und Anerkennung folgen, und hat somit den
Saatgutmarkt empfindlich gestört. „Wir sind über diesen
Entscheid sehr erleichtert und überzeugt, dass damit ein
weiterer wichtiger Meilenstein für einen gerechten Saatgutmarkt
geschaffen wurde. Es darf nicht sein, dass schwarze Schafe
Regeln nicht einhalten und sich auf zweifelhaften Wegen,
Wettbewerbsvorteile verschaffen“, so Gabriele Gierling,
Geschäftsführerin der STV.
Damit Saatgut als zertifiziertes, also anerkanntes Saatgut
gehandelt werden kann, müssen hohe gesetzliche
Qualitätsstandards bereits im Feldbestand der Vermehrungsfläche
(Feldbesichtigung) erfüllt sein. Zudem gelten hohe Anforderungen
hinsichtlich Fremdbesatz und Gesundheitszustand, Keimfähigkeit
und Reinheit. Nur wenn das untersuchte Saatgut diese hohen
Standards erfüllt, wird die Saatgutanerkennung ausgesprochen und
das Saatgut zertifiziert. „Für die gesamte Branche ist es sehr
wichtig, dass alle die gleichen Spielregeln einhalten“, sagt
Gierling. |
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