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Deutsche Saatgutbranche wehrt sich erfolgreich gegen den Schwarzhandel

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Bonn, Germany
January 20, 2009

Quelle: Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH

Das Angebot von nicht zertifiziertem Saatgut ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies entschied ein Gericht in Gießen, dessen Urteil heute rechtskräftig wird. Für die Züchter und den Agrarhandel ist dies ein bedeutender Schritt für einen gerechten und fairen Handel mit Saatgut.

Im Zuge bundesweiter Routinekontrollen wurde im vergangenen Jahr in 15 Fällen organisierter Schwarzhandel aufgedeckt. In einem beispiellosen Fall in Hessen hatte ein Landwirt über 100 Tonnen Erntegut einer geschützten Sorte unerlaubt zu Saatzwecken angeboten. Das Gericht stellte in diesem Fall neben den Sortenschutzverletzungen erstmals auch einen Verstoß gegen das UWG fest. Geklagt hatte eine Saatgutvertriebsfirma, die das Saatgutgeschäft für sich gestört sah. In ihrer Argumentation verwies das Landgericht Gießen darauf, dass sich der Schwarzhändler einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil verschaffte, indem er die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung und amtliche Anerkennung zur Sicherstellung der Saatgutqualitäten nicht durchführte. Dadurch konnte er die Ware preisgünstiger anbieten als diejenigen, die den strengen gesetzlichen Vorgaben bei der Zertifizierung und Anerkennung folgen, und hat somit den Saatgutmarkt empfindlich gestört. „Wir sind über diesen Entscheid sehr erleichtert und überzeugt, dass damit ein weiterer wichtiger Meilenstein für einen gerechten Saatgutmarkt geschaffen wurde. Es darf nicht sein, dass schwarze Schafe Regeln nicht einhalten und sich auf zweifelhaften Wegen, Wettbewerbsvorteile verschaffen“, so Gabriele Gierling, Geschäftsführerin der STV.

Damit Saatgut als zertifiziertes, also anerkanntes Saatgut gehandelt werden kann, müssen hohe gesetzliche Qualitätsstandards bereits im Feldbestand der Vermehrungsfläche (Feldbesichtigung) erfüllt sein. Zudem gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Fremdbesatz und Gesundheitszustand, Keimfähigkeit und Reinheit. Nur wenn das untersuchte Saatgut diese hohen Standards erfüllt, wird die Saatgutanerkennung ausgesprochen und das Saatgut zertifiziert. „Für die gesamte Branche ist es sehr wichtig, dass alle die gleichen Spielregeln einhalten“, sagt Gierling.

 

 

 

 

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