Berlin, Germany
August 7, 2008
„Die Landwirte haben jetzt mehr
Gewissheit. Sie können nun für die kommende Aussaat konkret
planen.“, begrüßte Gert Lindemann, Staatssekretär im
Bundeslandwirtschaftsministerium die Mitteilung der
EU-Kommission. Darin heißt es, dass die Landwirte nicht mehr
verpflichtet seien, Flächen aus der landwirtschaftlichen
Erzeugung zu nehmen, um den mit ihren Zahlungsansprüchen
festgesetzten Betrag zu erhalten. Die besonderen
Zahlungsansprüche für Flächenstilllegungen würden in normale
Zahlungsansprüche umgewandelt. Die Landwirte könnten diese
Bestimmung bereits für die Herbstaussaat 2008 und die
Frühjahrsaussaat 2009 nutzen.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Agrarreformen von 2003
bis 2005, des so genannten Health Check, soll die obligatorische
Flächenstilllegung ab dem Jahr 2009 abgeschafft werden. Dieser
entsprechende Vorschlag wurde auch aufgrund deutscher
Forderungen in die Verhandlungen zum Health Check aufgenommen.
Nach Angaben der Kommission sei er am 20. Mai 2008 angenommen
worden und werde derzeitig im Rat, im Europäischen Parlament und
in den übrigen europäischen Organen erörtert. Der Vorschlag sei
eine logische Folge der Verordnung (EG) Nr. 1107/2007 des Rates,
mit der der Satz der obligatorischen Flächenstilllegung 2008 auf
Null gesetzt worden sei.
Die Europäische Kommission hat die Mitteilung an alle Landwirte
im Amtsblatt C 186, Seite 6, am 23.07.2008 veröffentlicht.
|
|