Wohlde, Germany
September 11, 2007
Der Nachbau von
Hybridroggen-Erntegut ist ackerbaulich problematisch und
generell gesetzlich seit langem untersagt.
Aufgrund der aktuell angespannten Saatgutversorgung bei
Hybridroggen in Deutschland wird vermehrt der Nachbau von
vorhandener Konsumware in Erwägung gezogen.
Als führendes
Roggenzüchtungsunternehmen verweist
Lochow-Petkus neben
den zum Teil dramatischen ackerbaulichen Nachteilen
(Ertragsdepression, Mutterkorngefährdung) auf die bestehende
Gesetzeslage. Hier sei eindeutig die Nutzung von
Hybridroggen-Erntegut als Vermehrungsmaterial (Nachbau)
untersagt .
„Dies ist auch der Grund, warum
auf den Erhebungsbögen der Nachbauerklärung Hybridroggen gar
nicht erst aufgeführt ist“, erklärt der Verkaufsleiter von
Lochow-Petkus, Jochen Hansen die Lage.
Als Mitglied der KWS-Gruppe ist
Lochow-Petkus das führende Züchtungsunternehmen für Getreide und
Körnerleguminosen in Deutschland. |