Einbeck, Germany
October 25, 2007
Am Mittwoch, 24. Oktober 2007,
erteilte die EU-Kommission die Genehmigung als Lebens- und
Futtermittel für Produkte aus gentechnisch veränderten
Zuckerrüben, die eine Toleranz gegen das Pflanzenschutzmittel
Roundup aufweisen. Die Genehmigung wurde für einen Zeitraum von
10 Jahren erteilt. Die Produkte unterliegen den geltenden
EU-Verordnungen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
KWS hat diese gentechnisch
veränderte Zuckerrübe („H7-1“) gemeinsam mit Monsanto
entwickelt. Untersuchungen und Anbauversuche in den USA haben
gezeigt, dass die Roundup Ready Zuckerrübe deutliche
wirtschaftliche und ökologische Vorteile erwarten lässt. Seit
diesem Jahr wird diese herbizidtolerante Zuckerrübe in den USA
und Kanada den Landwirten zum Anbau angeboten. In diesem Jahr
erfolgte die Markteinführung auf einer Anbaufläche von etwa
1.000 ha im Bundesstaat Wyoming. Auf Grund der großen Nachfrage
seitens der Landwirte werden Roundup Ready-Zuckerrüben in den
nächsten Jahren ein zügiges Marktwachstum erreichen. Aus den USA
und Kanada werden viele Produkte in die EU und andere Länder
exportiert, darunter auch Produkte, die Zucker enthalten.
Daher war es notwendig, dass KWS und Monsanto im November 2004
einen Antrag auf Genehmigung als Lebens- und Futtermittel bei
der EU-Kommission gestellt haben. Ein Anbau in der EU ist mit
diesem Antrag nicht abgedeckt. Der Antrag ist von der EFSA
(European Food Safety Authority, Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit) wissenschaftlich geprüft worden.
Die EFSA hat am 20.12.2006 ihre Stellungnahme zu diesem Antrag
veröffentlicht: „Produkte, die aus H7-1 hergestellt sind, haben
im Rahmen ihrer beabsichtigten Nutzung keine negativen
Auswirkungen auf die menschliche oder tierische Gesundheit sowie
auf die Umwelt“. Damit wurde die Unbedenklichkeit von Produkten
für die Lebens- und Futtermittelnutzung, die aus Roundup
Ready-Zuckerrüben hergestellt wurden, bestätigt: Zucker aus
Roundup Ready Zuckerrüben ist zu 100 Prozent identisch mit dem
Zucker, der aus konventionell gezüchteten Zuckerrüben stammt.
„Wir sind erfreut, dass unser Antrag nach dreijähriger Prüfung
durch die europäischen Behörden genehmigt wurde“, so Dr. Anja
Matzk, Projektleiterin für gentechnikrechtliche Genehmigungen.
„Trotz der schwierigen politischen Situation in der EU ist dies
ein Signal, dass eine wissenschaftliche Bewertung die Basis für
die Entscheidungen in der EU darstellt. Wir setzen uns dafür
ein, dass derartige Produkte in Zukunft auch den deutschen und
europäischen Landwirten zur Verfügung stehen werden.“ |
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