Berlin, Germany
November 9, 2007
Quelle: Union zur Förderung
von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
In Deutschland wird Raps seit mehr
als 30 Jahren nach den „Ölmühlenbedingungen“ abgerechnet. Diese
Qualitätsstandards haben sich in den Abrechnungen von der
Landwirtschaft über die Handelsstufe bis zur Ölmühle bewährt.
Eine zentrale Rolle in der Abrechnung spielen Ölgehalt, Wasser
und Besatz.
Im mehrjährigen Mittel liegt der durchschnittliche Ölgehalt bei
42 % und damit oberhalb des Basiswerts von 40 %. In der Regel
liegt somit der Auszahlungspreis über den Preisnotierungen und
den abgeleiteten Basispreisen für Raps. Eine detaillierte
Information über die Rapsabrechnung ist Ziel der neuen
UFOP-Praxisinformationen „Die Rapsabrechnung“, zu beziehen über
die UFOP oder als Download unter
www.ufop.de.
Mit den Öl- und Eiweißpflanzen erreichen die deutschen Landwirte
eine Marktleistung von 1,5 bis 2,0 Mrd. EUR. Durch die Nutzung
des züchterischen Fortschritts, der mit rund ein Prozent pro
Jahr beziffert wird, erzielen die deutschen Landwirte allein
beim Winterraps einen Mehrerlös von ca. 15 bis 20 Mio. EUR/Jahr.
Für Ackerbohnen beträgt der Mehrerlös ca. 100.000 EUR, für
Futtererbsen ca. 600.000 EUR je Jahr.
Die richtige Sortenwahl zahlt sich für den Landwirt aus. Daher
fördert die UFOP das Sortenprüfwesen seit ihrer Gründung. Die
bundesweite Durchführung der umfangreichen Sortenversuche wird
von der eigens eingerichteten Außenstelle Versuchswesen bei der
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein betreut. Weitergebende
Informationen über das in der Praxis bewährte und mit den
Bundesländern abgestimmte Prüfsystem enthält die neue
UFOP-Praxisinformation „Sortenprüfwesen“, zu beziehen über die
UFOP oder als Download unter www.ufop.de. |
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