Berlin Germany
June 12, 2007
Seehofer: Die Verbraucher
können auf ein hohes Schutzniveau vertrauen
Im Rahmen der Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
in Luxemburg haben sich die EU-Landwirtschaftsminister heute
über den Verordnungsvorschlag der Kommission zum ökologischen
Landbau geeinigt.
Bundeslandwirtschaftsminister und amtierender Ratspräsident
Horst Seehofer begrüßte die erzielte Einigung: „Ich freue mich
über diesen erfolgreichen Abschluss, durch den die hohen
Standards des Ökolandbaus europaweit auf eine neue Grundlage
gestellt werden. Der deutsche Markt und die deutschen
Bioverbände mit ihren hohen Qualitätsstandards sind und bleiben
Trendsetter für den Ökolandbau in Europa. Das bewährte deutsche
Biosiegel bleibt erhalten. Ein gutes Zeichen ist auch, dass der
maßgebliche deutsche Verbraucherverband die strengen Regelungen
zur Gentechnik ausdrücklich begrüßt.“
Daher könne man mit dem Ergebnis mehr als zufrieden sein, führte
Seehofer weiter aus. „In der letzten Phase der Verhandlung haben
wir eine weitere Verschärfung durchgesetzt“, so Bundesminister
Seehofer heute in Luxemburg. Aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) hergestellte Zusatzstoffe seien in der neuen
Verordnung verboten. Nur im Ausnahmefall, mit einer spezifischen
Sonderzulassung durch die EU, dürften durch GVO hergestellte
Zusatzstoffe nach sehr strengen Kriterien verwendet werden.
Einem wichtigen Anliegen der deutschen und europäischen
Bioverbände und des Europäischen Parlaments sei damit weitgehend
entsprochen worden.
Gegenüber dem ursprünglichen Kommissions-Vorschlag konnten
weitere wesentliche Anliegen Deutschlands umgesetzt werden.
Insbesondere sind dabei folgende, für Deutschland wichtige
Punkte zu nennen:
- es bleibt ein hohes
Schutzniveau für die Verbraucher gewahrt,
- die hohen ökologischen
Produktionsstandards bleiben erhalten,
- die Kennzeichnung und
Werbung für strengere Verbände- oder Markenstandards bleibt
unverändert möglich,
- klare und transparente
Kennzeichnungsregelungen ermöglichen den Verbrauchern
differenzierte Qualitäten zu erkennen,
- die Außer-Haus-Verpflegung
kann national geregelt werden,
- private Marken- und
Eigentumsrechte bleiben unberührt,
- das bewährte
Kontrollsystem bleibt in seinen Grundzügen erhalten,
- aus Drittstaaten
eingeführte Bio-Erzeugnisse müssen gleichwertige
Anforderungen erfüllen.
Seehofer hierzu: „Die neue
Ökoverordnung ist ein Quantensprung für den Ökolandbau in
Europa. Die Verbraucher können auf ein hohes Schutzniveau
vertrauen und darauf, dass künftig in ganz Europa, da wo Bio
draufsteht auch Bio drin ist.“ |
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