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Quantensprung für Ökolandbau in Europa

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Berlin Germany
June 12, 2007

Seehofer: Die Verbraucher können auf ein hohes Schutzniveau vertrauen

Im Rahmen der Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei in Luxemburg haben sich die EU-Landwirtschaftsminister heute über den Verordnungsvorschlag der Kommission zum ökologischen Landbau geeinigt. Bundeslandwirtschaftsminister und amtierender Ratspräsident Horst Seehofer begrüßte die erzielte Einigung: „Ich freue mich über diesen erfolgreichen Abschluss, durch den die hohen Standards des Ökolandbaus europaweit auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der deutsche Markt und die deutschen Bioverbände mit ihren hohen Qualitätsstandards sind und bleiben Trendsetter für den Ökolandbau in Europa. Das bewährte deutsche Biosiegel bleibt erhalten. Ein gutes Zeichen ist auch, dass der maßgebliche deutsche Verbraucherverband die strengen Regelungen zur Gentechnik ausdrücklich begrüßt.“

Daher könne man mit dem Ergebnis mehr als zufrieden sein, führte Seehofer weiter aus. „In der letzten Phase der Verhandlung haben wir eine weitere Verschärfung durchgesetzt“, so Bundesminister Seehofer heute in Luxemburg. Aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellte Zusatzstoffe seien in der neuen Verordnung verboten. Nur im Ausnahmefall, mit einer spezifischen Sonderzulassung durch die EU, dürften durch GVO hergestellte Zusatzstoffe nach sehr strengen Kriterien verwendet werden. Einem wichtigen Anliegen der deutschen und europäischen Bioverbände und des Europäischen Parlaments sei damit weitgehend entsprochen worden.

Gegenüber dem ursprünglichen Kommissions-Vorschlag konnten weitere wesentliche Anliegen Deutschlands umgesetzt werden. Insbesondere sind dabei folgende, für Deutschland wichtige Punkte zu nennen:

  • es bleibt ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher gewahrt,
  • die hohen ökologischen Produktionsstandards bleiben erhalten,
  • die Kennzeichnung und Werbung für strengere Verbände- oder Markenstandards bleibt unverändert möglich,
  • klare und transparente Kennzeichnungsregelungen ermöglichen den Verbrauchern differenzierte Qualitäten zu erkennen,
  • die Außer-Haus-Verpflegung kann national geregelt werden,
  • private Marken- und Eigentumsrechte bleiben unberührt,
  • das bewährte Kontrollsystem bleibt in seinen Grundzügen erhalten,
  • aus Drittstaaten eingeführte Bio-Erzeugnisse müssen gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Seehofer hierzu: „Die neue Ökoverordnung ist ein Quantensprung für den Ökolandbau in Europa. Die Verbraucher können auf ein hohes Schutzniveau vertrauen und darauf, dass künftig in ganz Europa, da wo Bio draufsteht auch Bio drin ist.“

 

 

 

 

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