Brussels, Belgium
July 12, 2007Quelle:
Union zur Förderung von Oel- und
Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
Im Kontext der EU-Energiepolitik
muss die Entwicklung des Biodieselmarktes in Europa unterstützt
werden. Die Entwicklung von Biodiesel kann im Einklang mit
nachhaltigen Prinzipien erfolgen ohne dabei die Deckung des
Bedarfs im Lebensmittelbereich aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Mit der Entwicklung des Biodieselmarktes wird die
Selbstversorgung in der Europäischen Union bei
Proteinfuttermitteln verbessert.
Hierauf haben die Europäische Ölsaaten Allianz (EOA) und der
Europäische Verband der Biodieselhersteller (EBB) in Brüssel
hingewiesen.
EOA und EBB begrüßen die Ziele der Europäischen Union zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, deren
Anteil an Biokraftstoffen in herkömmlichen Kraftstoffen auf
5,75% bis 2010 und 10% in allen Mitgliedstaaten bis 2020 steigen
muss. Biodiesel ist ein Biokraftstoff, der hauptsächlich aus
Rapsöl sowie Sonnenblumen- und Sojaöl hergestellt wird und im
Durchschnitt die Treibhausgasemissionen um bis zu 70 bis 75%
reduziert. Die Energiebilanz von Biodiesel betrachtet „from
field to wheel“ ist mehr als 1 zu 3,5, d.h., mit 1 Tonne
fossilem Kraftstoff können 3,5 Tonnen Biodiesel hergestellt
werden, so ein weiteres Ergebnis einer aktuellen französischen
Studie. Biodiesel ist eine Kraftstoffalternative, die dazu
beiträgt, den stetig wachsenden Dieselbedarf in Europa zu
kompensieren.
Kulturartenvielfalt im Ackerbau
Nach Schätzung der Verbände wird bei gleichzeitiger steigender
Kulturartenvielfalt in der Fruchtfolge mit Ölsaaten der Anbau in
der EU-27 auf mehr als 13 Mio. ha ausgeweitet werden können.
Unter Berücksichtigung der Fruchtfolgeansprüche – insbesondere
Raps kann nur jedes 3. oder 4. Jahr auf derselben Fläche
angebaut werden – eröffnet sich ein Rohstoffpotenzial bei
Ölsaaten, das von aktuell 23 Mio. t auf mehr als 35 Mio. t bis
2015/2020 steigt, der Anteil Raps beträgt 22 – 28 Mio. t.
Nahrungsmittelversorgung mit pflanzlichen Ölen gesichert
EOA und EBB betonen, dass in jedem Fall die
Versorgungssicherheit für die Nahrungsmittelverwendung Vorrang
hat. Parallel zur Produktionsentwicklung erfordert die Deckung
des vielfältigen Bedarfs an pflanzlichen Ölen im food- und
non-food-Bereich zusätzliche Importe auf die sich traditionell
die Pflanzenölversorgung der EU stützt. Die erwartete
Erweiterung der Anbaufläche stabilisiert bei gleichzeitigem
Ausbau der Biodieselproduktion die Selbstversorgung bei ca.55%.
Die Kommission muss jedoch sicherstellen, dass die Importe ohne
Wettbewerbsverzerrung erfolgen. Es ist deshalb legitim, dass
dieselben Standards auf importierte Rohstoffe angewendet werden,
wie diese für die europäische Ölsaatenproduktion und
-verarbeitung gelten. Die Verbände betonen daher den
Handlungsbedarf zur Schaffung eines Zertifizierungssystems, das
sich an den Nachhaltigkeitsanforderungen der EU, u.a. den
Cross-Compliance-Anforderungen orientieren muss – andernfalls
zementiert die EU handelpolitische Verzerrungen – hier mache
sich ohnehin bereits ein starker EURO bemerkbar.
Für eine europäische Unterstützungspolitik
Mit Blick auf die Richtlinien für Biokraftstoffe durch die
EU-Kommission fordern die Verbände:
- Der verbindlich
vorgeschriebene Anteil von 10% Biokraftstoffen bis zum Jahr
2020 ist ein ambitioniertes, aber erreichbares Ziel. Um
diesen Anteil zu erreichen, müssen die Mitgliedsstaaten
Fördermaßnahmen zur Beimischung kombiniert mit steuerlichen
Anreizen einführen.
- Die Biodieselqualität und
damit die Einhaltung der europäischen Norm für Biodiesel –
EN 14214 – ist entscheidend für die Verbraucherakzeptanz.
Diese Anforderungsnorm muss auch für Biodieselimporte
zwingend vorgeschrieben werden.
- Die Erreichung der
Zielsetzung von 5,75% und zukünftig 10% Biokraftstoffe
erfordert eine Überarbeitung der Dieselnorm EN 590 für eine
Erhöhung von 5% Vol. auf 10% Vol. und später 15% Vol. für
den in Dieselblends erlaubten Zumischungsanteil an
Biodiesel.
- Der Wettbewerb in der
Biodieselproduktion und -vermarktung in der EU darf nicht
durch bereits in einem Drittland gewährte indirekte oder
direkte Subventionen, wie dies bei unterschiedlichen Steuern
auf Exporte in Argentinien und Malaysia oder der direkten
Exportbegünstigung in den USA (B99) der Fall ist,
unterlaufen werden.
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