Germany
July 11, 2007
Interview auf
bioSicherheit.de (GMO Safety)
Landwirten und Verbrauchern
Wahlfreiheit zu ermöglichen ist das Ziel der EU-Leitlinien zur
Koexistenz. Verschiedene landwirtschaftliche Anbausysteme mit
und ohne Gentechnik sollen auf Dauer nebeneinander existieren
können. Welche Maßnahmen hierfür notwendig sind, hängt unter
anderem von der Biologie der jeweiligen Kulturpflanze und ihren
Fortpflanzungseigenschaften ab.
Gentechnisch veränderter Raps wird in Europa bislang nur zu
Versuchszwecken angebaut. Oft ist zu hören, eine Zulassung müsse
schon deswegen verweigert werden, weil Raps „nicht
koexistenzfähig“ sei. Nicht nur, dass die Rapsblüten für
Insekten besonders attraktiv sind. Raps kann auch außerhalb der
kultivieren Flächen überleben und an Wegrändern oder Bahngleisen
wachsen. Vor allem aber: Rapssamen hat die Fähigkeit, über Jahre
im Boden zu überdauern und im Folgejahr wieder auszukeimen. Wird
gv-Raps angebaut, wären solche"durchwachsenden" Pflanzen eine
Quelle für GVO-Einträge in konventionelle Bestände.
Über die Koexistenzfähigkeit von gentechnisch verändertem Raps
sprach bioSicherheit mit zwei Wissenschaftlern, die sich im
Rahmen der biologischen Sicherheitsforschung seit Jahren
intensiv mit dem Thema beschäftigen.
Dr. Antje
Dietz-Pfeilstetter (BBA Braunschweig):
„Koexistenz erfordert mehr Aufwand, ist aber grundsätzlich
möglich.“
http://www.biosicherheit.de/de/raps/umwelt/578.doku.html
Dr. Broder Breckling (Universität Bremen):
„Die Prozesse sind hochgradig variabel. Koexistenzregeln
müssen daher ausreichend robust sein“
http://www.biosicherheit.de/de/raps/umwelt/574.doku.html
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