Berlin, Germany
August 8, 2007
Seehofer: Dies ist ein JA zu
mehr Klarheit und Sicherheit
„Ich bin sehr zufrieden.“ kommentierte Horst Seehofer,
Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin im
Anschluss an die Kabinettsitzung die Zustimmung zu der
vorgelegten Novelle des Gentechnikrechts. „Die einvernehmliche
Zustimmung des gesamten Kabinetts ist ein JA zu mehr Klarheit
und Sicherheit bei der Gentechnik in Deutschland.“
Seehofer betonte, dass die Bundesregierung damit dem Ziel des
Koalitionsvertrages nachkomme, den Rahmen für die weitere
Entwicklung und Nutzung der Gentechnik zu gestalten. Der
vorgelegte Entwurf biete der konventionell und ökologisch
wirtschaftenden Landwirtschaft ein sehr hohes Schutzniveau. Er
berücksichtige die Interessen der Verbraucherinnen und
Verbraucher und verbessere gleichzeitig die
Forschungsbedingungen.
„Wir gaben es bei der Gentechnik mit einer relativ jungen
Technologie zu tun. Deshalb müssen wir mit aller gebotenen
Sensibilität damit umgehen. Der jetzt vorgelegte
Novellierungsentwurf nimmt den Wunsch der Menschen nach
Sicherheit und Wahlfreiheit ernst.“ so der Minister.
Ausführliche Informationen zur Novelle des Gentechnikrechts
finden sich unter www.bmelv.de:
Das
Gentechnikrecht wird novelliert |
Mit den jetzt
erarbeiteten Gesetz- und Verordnungsentwürfen
werden maßgebliche Fragen zur Gentechnik, wie
Haftung, Transparenz, Forschung und Koexistenz
geklärt. Im Zuge der Erarbeitung der Entwürfe
fanden auf breiter Ebene intensive Diskussionen
statt, die zu einem ausgewogenen und umfassenden
Gesetzespaket führten, das der großen
Sensibilität, mit der die Gentechnik in der
Bevölkerung wahrgenommen wird, Rechnung trägt.
Am 28. Februar
2007 hat das Kabinett die
Eckpunkte zum künftigen Gentechnikrecht
verabschiedet. Sie entsprechen dem Ziel des
Koalitionsvertrags, unter der Maßgabe des
Schutzes von Mensch und Umwelt, der Wahlfreiheit
der Landwirte und Verbraucher und der
Gewährleistung der Koexistenz unterschiedlicher
Bewirtschaftungsformen den Rahmen für die
weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik
zu gestalten, und bilden die Grundlage für die
Ausarbeitung der nun vorliegenden Gesetz- und
Verordnungsentwürfe zur Novellierung des
Gentechnikrechts.
Die Vorschläge zur Novellierung erfolgen in dem
Bewusstsein, dass die Gentechnik in der
öffentlichen Debatte höchst unterschiedlich
bewertet wird und von daher ein differenzierter
und von großer Sensibilität geprägter Umgang
notwendig ist.
Es wird ein umfassendes Paket vorgelegt, dessen
wesentliche Inhalte wie folgt aussehen:
1. Hohes
Schutzniveau bei der Haftung sichergestellt
Die
Bundesregierung folgt der Empfehlung von
Rechtsexperten aus Wissenschaft und
Gerichtspraxis, die in einem Fachgespräch zu
Haftungsfragen im Gentechnikrecht am 10. Mai
unter der Leitung von Bundesminister Seehofer zu
einer Beibehaltung der bestehenden Regelung
geraten hatten. Die Experten hatten
festgestellt, dass die Streichung des Wortes
"insbesondere" im Haftungstatbestand zu einer
Haftungsverkürzung, und eine Änderung des
Wortlauts zur gesamtschuldnerischen Haftung zu
Rechtsunsicherheit führen könnte.
2. Transparenz
bleibt gewährleistet, Kennzeichnung verbessert
Im öffentlichen
Standortregister wird auch in Zukunft
das genaue Grundstück des Anbaus bzw. der
Freisetzung angegeben. Dies wird von der
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats
gestützt, der auf die Bürokratiekosten
hingewiesen hatte, die entstehen würden, wenn
die Interessenten bei der Register führenden
Behörde Auskunftsanträge stellen müssten.
Es ist beabsichtigt, die Nutzung der
Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" an die Änderung
der EG-Ökoverordnung anzugleichen. Dazu wird
eine Änderung der Neuartige Lebensmittel- und
Lebensmittelzutaten-Verordnung vorbereitet.
3.
Forschungsbedingungen verbessert
Für gentechnische
Arbeiten im geschlossenen System werden
auf den beiden untersten Sicherheitsstufen
Verfahrenserleichterungen geschaffen. Der Umfang
der vorzulegenden Unterlagen soll gestrafft
werden. Der Beginn der gentechnischen Arbeit
soll unmittelbar nach der Anzeige bei der
Überwachungsbehörde möglich sein. Außerdem
können im Verordnungswege für als sicher
eingestufte gentechnisch veränderte Organismen
(GVO) Ausnahmen von den Regelungen über
gentechnische Arbeiten im geschlossenen System
geschaffen werden.
Des weiteren sieht der Entwurf zur Änderung des
Gentechnikgesetzes vor, dass eine Entsorgung
von nicht zum Inverkehrbringen zugelassene GVO
auch im Wege der thermischen Verwertung oder der
industriellen Verarbeitung erfolgen kann.
Voraussetzung hierfür wird sein, dass eine
Gefährdung für Umwelt und Gesundheit
ausgeschlossen ist, die GVO nicht in die
Lebensmittelkette gelangen können und die GVO
anschließend zerstört sind.
Im Verordnungsentwurf zur Änderung
gentechnikrechtlicher Vorschriften wird
bestimmt, dass das vereinfachte Verfahren
für Freisetzungen weiterhin angewendet werden
darf. Hierbei werden im
Standardgenehmigungsverfahren ein komplettes
Arbeitsprogramm von Freisetzungen sowie die
erste Freisetzung genehmigt. Innerhalb des
Genehmigungsrahmens können weitere Freisetzungen
am selben oder an anderen Standorten
nachgemeldet werden.
4. Überwachung
von GV-Lebens- und Futtermitteln verbessert
Eine Verbreiterung
der Rechtsgrundlage soll die Überwachung
von GV-Lebensmitteln und Futtermitteln
erleichtern und damit verbessern. Dies betrifft
die Rechtsgrundlage für die Durchführung der
behördlichen Überwachung, die Duldungs- und
Mitwirkungspflichten der Unternehmen, die
behördlichen Anordnungen und Maßnahmen sowie die
behördliche Information der Öffentlichkeit.
5. Koexistenz
gewährleistet
Mit einer
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei
der Erzeugung gentechnisch verändertet Pflanzen
werden in Deutschland erstmals konkrete
Vorgaben gemacht, welche
Koexistenz-Maßnahmen der Erzeuger von
GV-Pflanzen zum Schutze seiner konventionell
oder ökologisch wirtschaftenden Nachbarn zu
ergreifen hat. So muss der Erzeuger seine
Nachbarn über den Anbau informieren, seinen
Anbau an die benachbarten Nutzungen anpassen,
sich bei der Naturschutzbehörde nach
Umweltgegebenheiten erkundigen (wenn diese in
der Inverkehrbringensgenehmigung angesprochen
sind), Sorgfaltsmaßnahmen im Hinblick auf
Feldbestand, Ernte, Beförderung, Lagerung,
eingesetzte Gegenstände und Durchwuchs ergreifen
sowie Aufzeichnungen führen.
Für GV-Mais wird ein Mindestabstand
gegenüber konventionellen Maiskulturen von 150
Metern und gegenüber ökologischen Maiskulturen
von 300 Metern festgesetzt. Bereits bei einem
Abstand von 150 Metern ist nach Ansicht der
Bundesregierung davon auszugehen, dass in aller
Regel keine wesentliche Beeinträchtigung der
benachbarten Maiskulturen eintritt. Der darüber
hinausgehende Wert von 300 Metern trägt der
besonderen Sensibilität des Marktes für
ökologische Produkte Rechnung, da Einträge von
gentechnisch veränderten Organismen bei
ökologischen Produkten einen höheren Schaden
verursachen können als bei konventionellen
Produkten.
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Germany re-examines GM
regulations |
Source:
CORDIS via
Checkbiotech.org
The cabinet ministers within the
German Government have adopted
amendments to national
regulations on gene technology.
The amendments include an
increase in the obligatory
distance between fields
containing genetically modified
(GM) crops, and those with
non-GM crops. The amendments
will be considered by the
government and parliament after
the summer break.
Farmers wishing to grow GM maize
must, if the amendments come
into force, ensure that there is
a distance of at least 300
metres between their fields and
those of neighbouring fields
containing organic crops. The
gap between fields of GM crops
and fields containing ordinary
crops should be at least 150
metres.
Critics have called for this
distance to be increased
further, with the German
Coalition for the Environment
and Conservation (BUND) claiming
that the regulation would turn
Germany's fields into an open
air laboratory for GM
experiments.
Agriculture Minister Horst
Seehofer defended the
regulation, saying that it
offers a high level of
protection. He added that the
law respects the interests of
the consumer, and also improves
conditions for research.
Education and Research Minister
Annette Schavan has spoke out in
favour of gene technology,
saying that it offers solutions
to important challenges of the
future.
'We want to use and research the
potential of gene technology,'
said the minister on 8 August.
The technology could be used to
develop plants that can be used
to produce energy, and for the
production of renewable primary
resources, or plants that
prevent drought or salinisation,
she said.
In the past year genetically
modified plants have been grown
on 947 hectares of German land.
To date, only one GM crop is
grown in the country: the MON810
variety of maize. |
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