Berlin, Germany
August 8, 2007
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) sieht durch die Entwürfe zur Novellierung des
Gentechnikrechts, die heute das Bundeskabinett durchlaufen,
keine ausreichenden Fortschritte insbesondere für den
Forschungsstandort Deutschland. Zwar werde die Gentechnik von
weiten Teilen der Verbraucher abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte
jedoch die Option der Grünen Gentechnik aufrechterhalten. Auch
brächte das überarbeitete Gesetz die Landwirte in eine
schwierige Situation, weil die Koexistenzfrage aller Anbauformen
nicht konsequent gelöst werde. Inhaltlich ergeben sich aus dem
vorgelegten Entwurf zum Gentechnikgesetz für den kommerziellen
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen keine gravierenden
Änderungen. Weder die Frage der gesamtschuldnerischen
verschuldensunabhängigen Haftung, noch das Standortregister
wurden geändert, erklärte der DBV.
Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung
der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im
Gentechnikgesetz unterbleiben soll. Damit wird weder den
Landwirten noch der Versicherungswirtschaft eine ausreichende
Grundlage für die Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken
gewährt. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit
Haftungsrisiken belastet werden. Ebenso müssten Landwirte, die
keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauten, bei möglichen
Schäden unbürokratisch und ohne Ausfallrisiko entschädigt
werden. Nach Ansicht des DBV kann das Haftungsproblem nur
umfassend durch einen Haftungsfonds gelöste werden, der von den
Saat- und Pflanzgut liefernden Unternehmen wie auch von
Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen,
gespeist werden müsse.
Durch die Festlegung kulturspezifischer Anbauregeln müsse eine
Beeinträchtigung benachbarter Landwirte ausgeschlossen werden.
Dabei sollten die Anbauabstände gemäß wissenschaftlichen
Erkenntnissen unter deutschen Anbaubedingungen definiert werden.
Aus Sicht des DBV ist es unerlässlich, für alle
Bewirtschaftungsformen – konventionell wie ökologisch - zu
einheitlichen Abständen zu gelangen. |
|