Germany permits
first trial GMO
wheat plantings
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The German
government has
permitted the first
plantings of
genetically-modified
wheat for research,
it said on Friday.
Planting of about
1,200 square metres
of GMO wheat had
been approved at
Gatersieben in
Saxony-Anhalt in
east Germany on the
site of the Leibniz
agricultural
research institute,
German food safety
agency BVL said.
Source:
Reuters via
Checkbiotech |
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat heute die
Freisetzung gentechnisch
veränderten Winterweizens zu
wissenschaftlichen Zwecken
unter Sicherheitsauflagen
genehmigt. Die rund 1.200
Quadratmeter umfassende
Fläche liegt auf dem Gelände
des Leibniz-Institutes für
Pflanzengenetik und
Kulturpflanzenforschung
(IPK) in Gatersleben
(Landkreis
Aschersleben-Staßfurt/Sachsen-Anhalt).
Das BVL hat genehmigt, in
den Vegetationsperioden
2006/2007 und 2007/2008 rund
11.200 Pflanzen
freizusetzen. Nach der
Eintragung ins
Standortregister kann das
IPK den Winterweizen
frühestens am kommenden
Montag freisetzen.
Das BVL kommt in seiner
Sicherheitsbewertung zu dem
Schluss, dass von dem
Freisetzungsversuch keine
schädlichen Einflüsse auf
Menschen und Tiere sowie für
die Umwelt zu erwarten sind,
verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmaßnahmen. Der
Öffentlichkeit wurde durch
die Auslegung der
Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur
Stellungnahme gegeben. Die
rund 30.000 Einwendungen
wurden bei der fachlichen
und rechtlichen Bewertung
des Antrags geprüft und im
Genehmigungsbescheid
gewürdigt.
In dem Freilandversuch
sollen verschiedene
gentechnisch veränderte
Weizenlinien untersucht
werden. Die übertragenen
Gene stammen aus Gerste und
Ackerbohne und führen zu
einem erhöhten Proteingehalt
in den Weizenkörnern.
Da Weizenpflanzen sich
selbst bestäuben, ist die
Wahrscheinlichkeit einer
Auskreuzung grundsätzlich
als gering anzusehen. Um
diese weiter zu minimieren,
muss die Versuchsfläche laut
Anbauplan im Abstand von
mindestens 120 Metern zu
anderen Weizenfeldern
angelegt werden. Zu den
Vermehrungsflächen des
Getreidesortiments der
Genbank des IPK wird ein
Abstand von 500 Metern
gefordert, um Einkreuzungen
sicher zu vermeiden.
Außerdem wird die
Freisetzungsfläche von der
Genbankfläche durch eine
Mantelsaat aus Büschelschön
(Phacelia), einen
Gerstenschlag sowie einen
Gebüsch- und Baumstreifen
abgeschirmt. Durch diese
räumlichen Gegebenheiten
wird in Verbindung mit den
Auflagen des
Genehmigungsbescheides die
ohnehin geringe Möglichkeit
des Auskreuzens zusätzlich
minimiert.
Das gentechnisch veränderte
Saat- und Erntegut wird
entsprechend gekennzeichnet.
Die geernteten Samenkörner
werden vom Antragsteller
analysiert und sind
anschließend zu vernichten.
Sie dürfen weder verfüttert
noch als Lebensmittel
verwendet werden. Damit
Wildtiere keine Weizenkörner
verschleppen können, ist die
Fläche vom Antragsteller
engmaschig einzuzäunen und
während der Körnerreife mit
einem Vogelnetz zu schützen.
Nach der manuellen Ernte des
gentechnisch veränderten
Weizens soll das Weizenstroh
auf der Freisetzungsfläche
oder der Fläche der
Mantelsaat verbrannt werden.
Anschließend verbleibende
Reste sind flach in den
Boden einzuarbeiten, um die
Keimung eventuell
ausgefallener Samenkörner zu
erleichtern. Die Fläche muss
während zweier Jahre nach
dem Versuch auf
nachwachsende Weizenpflanzen
abgesucht werden. Sollten
während des letzten Jahres
der Nachkontrolle
gentechnisch veränderte
Weizenpflanzen ausgekeimt
sein, so ist die
Nachkontrolle um ein Jahr zu
verlängern.
Für die Entscheidung des BVL
wurden Stellungnahmen des
Bundesamtes für Naturschutz,
des Bundesinstitutes für
Risikobewertung und des
Robert-Koch-Institutes
eingeholt. Die darin
vorgebrachten Argumente
wurden in dem nun erteilten
Freisetzungsbescheid
weitgehend berücksichtigt.
Gleichzeitig wurden
Stellungnahmen des
unabhängigen
Wissenschaftler- und
Sachverständigengremiums,
der Zentralen Kommission für
die Biologische Sicherheit
und der Biologischen
Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft in die
Entscheidung einbezogen.
Darüber hinaus wurde das BVL
bei der Sicherheitsbewertung
durch fachliche
Stellungnahmen des Landes
Sachsen-Anhalt unterstützt.
Die öffentliche
Bekanntmachung des
Genehmigungsbescheids
erscheint am 30. November
2006 im Bundesanzeiger sowie
in der Regionalausgabe West
der Mitteldeutschen Zeitung.
Der Genehmigungsbescheid
kann in der
Verwaltungsgemeinschaft
Seeland-Nachterstedt vom 1.
bis 14. Dezember 2006
eingesehen werden.
Hintergundinformation
Das BVL ist zuständig für
den Vollzug wichtiger Teile
des Gentechnikgesetzes. Es
berät die Bundesregierung
sowie die Länder und ihre
Gremien in Fragen der
biologischen Sicherheit in
der Gentechnik. Gentechnisch
veränderte Organismen müssen
zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim
BVL positiv durchlaufen, ehe
sie freigesetzt werden
dürfen. Ferner führt das BVL
die Geschäftsstelle der
Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit. Das
BVL ist die national
zuständige Behörde für
gemeinschaftliche
Genehmigungsverfahren der EU
zum Inverkehrbringen
gentechnisch veränderter
Organismen und koordiniert
für Deutschland die
BIO-TRACK-Datenbank der
OECD. Als nationale
Kontaktstelle des
Internationalen
Übereinkommens über die
biologische Sicherheit
managt das BVL für
Deutschland den
Informations-austausch über
lebende gentechnisch
veränderte Organismen im so
genannten Biosafety Clearing
House.
Informationen zu den bei
Freisetzungen erteilten
Auflagen finden Sie online
unter
www.bvl.bund.de/freisetzungsauflagen