Berlin, Germany
June 13, 2006
Prof. Thomas Mettenleiter im
Gespräch mit dem DBV
Oberstes Gebot im Kampf gegen die Vogelgrippe ist es weiterhin,
einen Eintrag des H5N1-Erregers in den Nutzgeflügelbestand zu
verhindern. Mit der bundesweiten Stallpflicht, die jedoch die
Freilandhaltung als Ausnahme an risikoarmen Standorten erlaubt,
wurde eine gute Regelung gefunden. Dies sagte der Präsident des
Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit, Professor
Thomas Mettenleiter, in einem Expertengespräch, zu dem
der Deutsche Bauernverband
(DBV) eingeladen hatte. Auch wenn weniger Vogelgrippefälle bei
Wildvögeln festgestellt würden, werde die Gefahrenlage weiterhin
als hoch eingestuft. Aus wissenschaftlicher Sicht sei die
Stallpflicht in Verbindung mit den vorgeschriebenen
Biosicherheitsmaßnahmen beim Betriebsmanagement das wirksamste
Instrument zur Risikominimierung, betonte Mettenleiter.
Freilandhaltung sollte auch in Zukunft nur in Gebieten möglich
sein, in denen das Einschleppungsrisiko gering ist.
Mettenleiter lehnt den Einsatz der zur Verfügung stehenden
Impfstoffe nach wie vor ab. Noch in diesem Jahr werde aber ein
Feldversuch durch das FLI durchgeführt, um die Impfstoffe besser
bewerten zu können. Mettenleiter kündigte ferner einen
Markerimpfstoff gegen die Vogelgrippe an, mit dem zu tragbaren
Kosten zwischen geimpften und infizierten Tieren unterschieden
werden kann. Das Friedrich-Loeffler-Institut plane, die
Anwendung im kommenden Jahr in Feldversuchen zu testen. Die
formale Zulassung des mittels eines gentechnisch veränderten
Virus hergestellten Impfstoffes werde vermutlich mehrere Jahre
dauern, da dafür strenge Zulassungsbedingungen gelten. Es sei
aber nicht daran gedacht, den neuen Impfstoff statt der
Aufstallung in Risikogebieten einzusetzen. Die Impfung stelle
ein Instrument im Kampf gegen Geflügelpest dar, um im Fall eines
Seuchenausbruchs unterstützend zu den notwendigen Keulungen
infizierter Bestände die weitere Verbreitung zu verhindern. |