Berlin, Germany
January 26, 2006
Anlässlich der Ersten Lesung des
dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes stellt der
Deutsche Bauernverband
(DBV) fest: Die Debatte um die noch umzusetzenden
Detailregelungen zur EU-Freisetzungsrichtlinie muss der Auftakt
sein für eine grundlegende Novelle der Gentechnikgesetzgebung in
Deutschland. Nach Ansicht des DBV werden die jetzt kurzfristig
vom Bundestag zu beschließenden Detailregelungen nicht zu einer
Ausweitung des kommerziellen Anbaus gentechnisch veränderter
Pflanzen führen. Nach wie vor sind wichtige Fragen der
Koexistenz und Haftung unbefriedigend geregelt.
In diesem Zusammenhang begrüßt der DBV ausdrücklich
Ankündigungen der Pflanzenzuchtunternehmen, einen Haftungsfonds
in Verbindung mit einer Versicherungslösung anzustreben. „Damit
werden nach jahrelangen Diskussionen unsere Forderungen an
entscheidender Stelle mitgetragen“, stellte DBV-Generalsekretär
Dr. Helmut Born fest. Der DBV erwarte dennoch schwierige
Diskussionen über den zukünftigen Weg in der Gentechnikpolitik.
Klar müsse sein, dass der Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen einzig und allein die freie Entscheidung der Landwirte
ist. Anbau werde nur stattfinden, wenn es für GVO-Produkte eine
Verbraucherakzeptanz und damit Nachfrage gebe.
Die deutschen Bauern haben immer wieder erklärt, dass es
angesichts der nach wie vor großen Ressentiments in der
Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik vor allem darauf
ankomme, verlässliche Regelungen für die Koexistenz in der
gesamten Produktionskette zu schaffen. Wenn die Grüne
Gentechnologie in Deutschland verantwortlich genutzt werden
soll, sind folgende elementare Voraussetzungen zu schaffen:
- Bund und Länder müssen
sich auf eine für alle Bauern verbindliche gute fachliche
Praxis beim Einsatz der Gentechnik verständigen. Gleiches
gilt für die Lagerung und den Transport von gentechnisch
erzeugten Produkten.
- Der Bund muss auf
europäischer Ebene einen Schwellenwert für Saatgut
durchsetzen, der die Sicherung von Grenzwerten bei der
Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln gewährleistet.
- Auf der Basis der guten
fachlichen Praxis und des Saatgutgrenzwertes muss mit der
Versicherungswirtschaft eine Regelung gefunden werden, die
eine verschuldensabhängige Haftung abdeckt
(Betriebshaftpflicht).
- Zusätzlich muss ein
Haftungsfonds geschaffen werden, der auch von den
Pflanzenzuchtunternehmen mitfinanziert wird. Damit soll das
verbleibende Risiko von Auskreuzungen - trotz der Einhaltung
aller wissenschaftlich fundierten Vorgaben - abgedeckt
werden.
|