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Grüne Gentechnik: Regelung zur Koexistenz in der Produktionskette notwendig - DBV begrüßt neue Position der Pflanzenzuchtunternehmen
Berlin, Germany
January 26, 2006

Anlässlich der Ersten Lesung des dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) fest: Die Debatte um die noch umzusetzenden Detailregelungen zur EU-Freisetzungsrichtlinie muss der Auftakt sein für eine grundlegende Novelle der Gentechnikgesetzgebung in Deutschland. Nach Ansicht des DBV werden die jetzt kurzfristig vom Bundestag zu beschließenden Detailregelungen nicht zu einer Ausweitung des kommerziellen Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen führen. Nach wie vor sind wichtige Fragen der Koexistenz und Haftung unbefriedigend geregelt.

In diesem Zusammenhang begrüßt der DBV ausdrücklich Ankündigungen der Pflanzenzuchtunternehmen, einen Haftungsfonds in Verbindung mit einer Versicherungslösung anzustreben. „Damit werden nach jahrelangen Diskussionen unsere Forderungen an entscheidender Stelle mitgetragen“, stellte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born fest. Der DBV erwarte dennoch schwierige Diskussionen über den zukünftigen Weg in der Gentechnikpolitik. Klar müsse sein, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzig und allein die freie Entscheidung der Landwirte ist. Anbau werde nur stattfinden, wenn es für GVO-Produkte eine Verbraucherakzeptanz und damit Nachfrage gebe.

Die deutschen Bauern haben immer wieder erklärt, dass es angesichts der nach wie vor großen Ressentiments in der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik vor allem darauf ankomme, verlässliche Regelungen für die Koexistenz in der gesamten Produktionskette zu schaffen. Wenn die Grüne Gentechnologie in Deutschland verantwortlich genutzt werden soll, sind folgende elementare Voraussetzungen zu schaffen:

  1. Bund und Länder müssen sich auf eine für alle Bauern verbindliche gute fachliche Praxis beim Einsatz der Gentechnik verständigen. Gleiches gilt für die Lagerung und den Transport von gentechnisch erzeugten Produkten.
     
  2. Der Bund muss auf europäischer Ebene einen Schwellenwert für Saatgut durchsetzen, der die Sicherung von Grenzwerten bei der Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln gewährleistet.
     
  3. Auf der Basis der guten fachlichen Praxis und des Saatgutgrenzwertes muss mit der Versicherungswirtschaft eine Regelung gefunden werden, die eine verschuldensabhängige Haftung abdeckt (Betriebshaftpflicht).
     
  4. Zusätzlich muss ein Haftungsfonds geschaffen werden, der auch von den Pflanzenzuchtunternehmen mitfinanziert wird. Damit soll das verbleibende Risiko von Auskreuzungen - trotz der Einhaltung aller wissenschaftlich fundierten Vorgaben - abgedeckt werden.  
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