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Durch Anbau von gentechnisch veränderten Produkten dürfen keine neuen Risiken für den Ökoanbau entstehen
Berlin, Germany
February 17, 2006

DBV-Präsident besucht BioFach 2006 in Nürnberg

Bei der Gentechnik hat für uns als Bauernverband die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte oberste Priorität. Was der Verbraucher nicht kaufen will, werden wir auch nicht produzieren. Deshalb müssen Ökobauern genauso wie konventionelle Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Produkte (GVO) anbauen, auch vor Auskreuzungen geschützt werden. Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV),Gerd Sonnleitner, zur BioFach 2006 vor Journalisten in Nürnberg. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dürfe nur dann in Frage kommen, wenn wirksame gesetzliche Regelungen eine tatsächliche Koexistenz der unterschiedlichen Produktionsweisen ermöglichen. Dies ist jedoch nach Aussage Sonnleitners mit dem bisherigen Gentechnikgesetz nicht gewährleistet, weshalb er derzeit keinem Landwirt den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen empfehlen könne.

Es sei die politische Entscheidung getroffen worden, dass Lebensmittel ab einem GVO-Anteil von 0,9 Prozent gekennzeichnet werden müssen - ökologische wie konventionelle Produkte. Hinter dieser Entscheidung stünden auch die Anbauverbände des ökologischen Landbaus. Sonnleitner appellierte an Verarbeiter und Handel, diesen Wert zu akzeptieren und nicht noch eigene Vorgaben schaffen zu wollen. Des Weiteren sei der Grenzwert für GVO-Saat- und Pflanzgut wichtig. „Dieser Wert ist überfällig“, stellte Sonnleitner fest. Damit eine Koexistenz ermöglicht wird, sollte dieser Wert in der Nähe von 0,1 Prozent liegen. Als nächsten Schritt seien Bund und Länder gefordert, mit Hilfe ihrer Forschungseinrichtungen rechtliche Regelungen der so genannten „guten fachlichen Praxis“ auf wissenschaftlicher Erkenntnis festzulegen. Im Rahmen dieser guten fachlichen Praxis seien für den GVO-Anbau unter anderem ausreichende kulturartspezifische Abstandsauflagen festzusetzen. Eine ungewollte Auskreuzung m uss nach Aussage Sonnleitners somit unterbunden werden. Erst nach dieser grundlegenden Entscheidung sei über die Ausgestaltung einer betrieblichen Haftpflichtversicherung und eines Haftungsfonds, den die Pflanzenzüchter mit finanzieren, zu entscheiden.

Sonnleitner bezeichnete den Biomarkt auf der BioFach als Zukunfts- und Wachstumsbranche in der Landwirtschaft. Im Ökomarkt seien die heimischen Biobetriebe jedoch ein wenig die Stiefkinder einer positiven Entwicklung. In Deutschland stellten nur wenige Landwirte neu auf die ökologische Wirtschaftsweise um, weil es sich für sie zu wenig rechnet. Der Grund dafür sind nach Aussage Sonnleitners die Discounter, die derzeit stark in den Biomarkt einsteigen und einen erheblichen Preisdruck auf die heimischen Biobauern erzeugen. Der Vorsitzende des Fachausschusses für Ökologischen Landbau im DBV, Dr. Graf von Bassewitz, forderte, dass alle bestehenden Hemmnisse der heimischen Wertschöpfungskette so weit wie möglich beseitigt werden, ohne jedoch Abstriche am hohen Niveau und der hervorragenden Qualität der Bioerzeugnisse vorzunehmen. Dazu gehöre der Abbau überflüssiger Bürokratie und rechtlicher Hürden. Ebenso müsse die anhaltende Kostensteigerung für die Biobetriebe begrenzt werden.

Von Bassewitz wies darauf hin, dass man die Austauschbarkeit der heimischen Bioprodukte vermindern müsse. Dies geschehe am Besten dadurch, dass auf freiwilliger Basis die nationale oder regionale Herkunft der Bioprodukte ausgelobt werde. „Damit stärken wir auch den Aspekt der Regionalität als traditionell wesentlichen Pfeiler des Biomarktes“, stellte von Bassewitz fest.

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