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Anbauprüfungen des Bundessortenamtes mit gentechnisch veränderten Sorten sind öffentlich und transparent
Berlin, Germany
December 22, 2006

Die vom Bundessortenamt durchgeführten Sortenprüfungen sind öffentlich und transparent. Dies machte der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Gert Lindemann, unter Bezug auf anders lautende Behauptungen deutlich. Das Amt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag zur saatgutrechtlichen Sortenzulassung und nehme diese Aufgabe sehr gewissenhaft war.

Gentechnisch veränderte Sorten würden dabei nur geprüft, wenn diese bereits gentechnikrechtlich untersucht/analysiert und ihr Anbau genehmigt seien. Die gentechnikrechtlichen Vorschriften bänden auch das Bundessortenamt bei seiner Prüftätigkeit. Daher melde auch das Sortenamt seine Prüfflächen für das gentechnikrechtliche Standortregister. Es erteile Betroffenen auf schriftliche Anfrage auch Auskunft über Prüfungen vor 2005, als das Standortregister noch nicht existierte. Der Staatssekretär unterstrich, dass die politisch Verantwortlichen des Ministeriums - auch der Vorgängerregierung – stets über die Arbeit des Bundessortenamtes unterrichtet seien. "Der vereinzelt geäußerte Vorwurf der "Geheimniskrämerei" entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage!" so Lindemann.

Zum Schutz des Verbrauchers darf Saat- und Pflanzgut von Pflanzensorten aufgrund des Saatgutverkehrsgesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Sorte zugelassen ist. Über diese Zulassung entscheidet das Bundessortenamt in Hannover, das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehört. Hierzu würden neue Sorten – herkömmlich gezüchtete und gentechnisch veränderte – im Feld unter den unterschiedlichen klimatischen und standörtlichen Bedingungen Deutschlands angebaut und auf ihre Eigenschaften und Wertmerkmale geprüft, ehe über ihre Zulassung zum Inverkehrbringen entschieden werden kann.

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