Berlin, Germany
December 22, 2006
Die vom Bundessortenamt
durchgeführten Sortenprüfungen sind öffentlich und transparent.
Dies machte der Staatssekretär im Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Gert Lindemann,
unter Bezug auf anders lautende Behauptungen deutlich. Das Amt
habe einen klaren gesetzlichen Auftrag zur saatgutrechtlichen
Sortenzulassung und nehme diese Aufgabe sehr gewissenhaft war.
Gentechnisch veränderte Sorten würden dabei nur geprüft, wenn
diese bereits gentechnikrechtlich untersucht/analysiert und ihr
Anbau genehmigt seien. Die gentechnikrechtlichen Vorschriften
bänden auch das Bundessortenamt bei seiner Prüftätigkeit. Daher
melde auch das Sortenamt seine Prüfflächen für das
gentechnikrechtliche Standortregister. Es erteile Betroffenen
auf schriftliche Anfrage auch Auskunft über Prüfungen vor 2005,
als das Standortregister noch nicht existierte. Der
Staatssekretär unterstrich, dass die politisch Verantwortlichen
des Ministeriums - auch der Vorgängerregierung – stets über die
Arbeit des Bundessortenamtes unterrichtet seien. "Der vereinzelt
geäußerte Vorwurf der "Geheimniskrämerei" entbehrt jeglicher
sachlichen Grundlage!" so Lindemann.
Zum Schutz des Verbrauchers darf Saat- und Pflanzgut von
Pflanzensorten aufgrund des Saatgutverkehrsgesetzes nur in den
Verkehr gebracht werden, wenn die Sorte zugelassen ist. Über
diese Zulassung entscheidet das Bundessortenamt in Hannover, das
zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehört. Hierzu würden neue
Sorten – herkömmlich gezüchtete und gentechnisch veränderte – im
Feld unter den unterschiedlichen klimatischen und standörtlichen
Bedingungen Deutschlands angebaut und auf ihre Eigenschaften und
Wertmerkmale geprüft, ehe über ihre Zulassung zum
Inverkehrbringen entschieden werden kann. |