Berlin, Germany
October 5, 2005
Das europäische Gericht Erster
Instanz hat heute ein Gentechnik-Verbotsgesetzes des
österreichischen Bundeslandes Oberösterreich für
gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Vorausgegangen war eine
Entscheidung der EU- Kommission, die es Oberösterreich
untersagte, ein Gesetz zu erlassen, das ein Verbot des Anbaus
von genetisch verändertem Pflanzen sowie Zucht und Freilassen
transgener Tiere vorsah.
Dazu erklärte der
Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, heute in
Berlin: „Gentechnikfreie Zonen in Deutschland sind von diesem
Urteil nicht betroffen. Ihr Bestand ist nicht gefährdet“.
Im Unterschied zu
dem österreichischen Vorhaben beruhen solche Zonen in
Deutschland auf freiwilligen Vereinbarungen. Sie sind nicht
gesetzlich angeordnet. Die Nutzung gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) ist europarechtlich harmonisiert. GVO müssen
strenge Zulassungsverfahren durchlaufen. Einmal zugelassene
Organismen dürfen die Mitgliedstaaten nicht einseitig verbieten.
Ein grundsätzliches und flächendeckendes Verbot aller GVO ist
danach nicht möglich.
„Der freiwillige
Zusammenschluss von Landwirten zum Errichten einer
gentechnikfreien Zone ist demnach weiterhin möglich. Und soweit
solche Zonen bereits existieren, haben sie weiterhin Bestand“,
sagte Müller weiter. |