Berlin, Germany
November 25, 2005„Die
Reform der fast 40 Jahre alten Marktordnung für Zucker schafft
einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen
innerhalb der EU. Sie ermöglicht auch für die Zukunft eine
wettbewerbsfähige Zuckererzeugung in Deutschland“, sagte
Horst Seehofer,
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz nach der gestrigen Einigung in der EU.
Damit werden Arbeitsplätze insbesondere in ländlichen Regionen
Deutschlands gesichert. Zugleich habe die EU kurz vor der
Welthandelskonferenz ihren Reformwillen auf den Agrarmärkten
unterstrichen.
Die EU kommt mit der Reform
außerdem internationalen Verpflichtungen gegenüber den
Entwicklungsländern im Rahmen der Initiative
„Alles-Außer-Waffen“ nach. Dies erlaubt diesen besonders wenig
entwickelten Ländern ab 2009 steigende Zuckerlieferungen in die
EU. Außerdem wird die EU ihre eigenen, verbilligten Exporte auf
den Weltmarkt drastisch reduzieren und kommt damit einer
Verpflichtung der WTO nach.
Vom kommenden Jahr an werden
die EU-Preise für Zucker schrittweise bis 2009 um 36 Prozent
gesenkt, die Landwirte erhalten einen entkoppelten
Preisausgleich von 64,2 Prozent. Besonders zu begrüßen ist aus
deutscher Sicht, dass die erheblichen EU-Überschüsse durch ein
System der freiwilligen Zuckerquotenstilllegung abgebaut werden
sollen. Vor allem wettbewerbsschwache Regionen werden dieses
Angebot annehmen. Damit kann der Umfang der wirtschaftlich
robusten Zuckererzeugung in Deutschland weitgehend erhalten
bleiben.
Die freiwillige Verringerung
der EU-Zuckererzeugung wird durch erhebliche Finanzmittel aus
einem Umstrukturierungsfonds sozial- und umweltverträglich über
drei Säulen flankiert.
Aus Abgaben der
Zuckerindustrie wird ein Umstrukturierungsfonds geschaffen.
Aus diesem Fonds erhalten Zuckerfabriken, die ihre Quote
aufgeben, in den ersten beiden Jahren eine
Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 730 Euro/Tonnen, die
in den beiden folgenden Jahren schrittweise verringert wird.
Rübenerzeuger, deren
Zuckerfabrik die Produktion einstellt, erhalten mindestens
zehn Prozent dieser Umstrukturierungsmittel.
Ein wichtiger Punkt für die
Zustimmung insbesondere der südlichen Mitgliedstaaten war
die Einführung Diversifizierungsmaßnahmen für betroffene
Regionen. Hierfür wird ein zusätzlicher, zeitlich
befristeter Förderbetrag in Höhe von 109 Euro/Tonnen im
ersten und zweiten Jahr der Reform zur Verfügung gestellt.
Seehofer unterstrich, dass es
in der entscheidenden Phase der Verhandlungen gelungen ist,
wichtige deutsche Anliegen einzubringen:
- Die Perspektiven für die
wettbewerbsfähigen Rübenstandorte, insbesondere in
Deutschland, werden verbessert und damit wird insgesamt die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerwirtschaft
erhöht.
- Die vorgeschlagene
Preissenkung wird deutlich abgemildert, der Ausgleich für
die Landwirte erhöht.
- Für eine Übergangszeit
wird die Intervention (ab 2007) als Sicherheitsnetz
beibehalten.
- Besonders benachteiligte
Ländern (LDCs) können Ihre Zuckerlieferungen zukünftig
deutlich ausweiten und bieten entsprechende
Einkommenschancen. Wichtig ist allerdings zu vermeiden, dass
die Ziele der Reform der EU-Zuckermarktordnung unterlaufen
werden: Bei Überschreitung einer Schwelle von 25 Prozent der
Zuckereinfuhren aus den LDC gegenüber dem Vorjahr wird KOM
automatisch das Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen
in Gang setzen.
„Die Beschlüsse gelten bis
2014/15 und bieten der kapitalintensiven EU-Zuckerwirtschaft
eine langfristige Planungsgrundlage. Und die EU reduziert
Störungen auf den Weltmärkten durch ihre bislang verbilligten
Exporte und bietet besonders benachteiligten Ländern zusätzliche
Absatzmöglichkeiten für ihren Zucker. Das ist zugleich ein
wichtiges Signal der EU für die Welthandelskonferenz in Hongkong
im Dezember“, so Seehofer. |