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Wettbewerbsfähige Zuckererzeugung in Deutschland gesichert
Berlin, Germany
November 25, 2005

„Die Reform der fast 40 Jahre alten Marktordnung für Zucker schafft einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen innerhalb der EU. Sie ermöglicht auch für die Zukunft eine wettbewerbsfähige Zuckererzeugung in Deutschland“, sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach der gestrigen Einigung in der EU. Damit werden Arbeitsplätze insbesondere in ländlichen Regionen Deutschlands gesichert. Zugleich habe die EU kurz vor der Welthandelskonferenz ihren Reformwillen auf den Agrarmärkten unterstrichen.

Die EU kommt mit der Reform außerdem internationalen Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern im Rahmen der Initiative „Alles-Außer-Waffen“ nach. Dies erlaubt diesen besonders wenig entwickelten Ländern ab 2009 steigende Zuckerlieferungen in die EU. Außerdem wird die EU ihre eigenen, verbilligten Exporte auf den Weltmarkt drastisch reduzieren und kommt damit einer Verpflichtung der WTO nach.

Vom kommenden Jahr an werden die EU-Preise für Zucker schrittweise bis 2009 um 36 Prozent gesenkt, die Landwirte erhalten einen entkoppelten Preisausgleich von 64,2 Prozent. Besonders zu begrüßen ist aus deutscher Sicht, dass die erheblichen EU-Überschüsse durch ein System der freiwilligen Zuckerquotenstilllegung abgebaut werden sollen. Vor allem wettbewerbsschwache Regionen werden dieses Angebot annehmen. Damit kann der Umfang der wirtschaftlich robusten Zuckererzeugung in Deutschland weitgehend erhalten bleiben.

Die freiwillige Verringerung der EU-Zuckererzeugung wird durch erhebliche Finanzmittel aus einem Umstrukturierungsfonds sozial- und umweltverträglich über drei Säulen flankiert.

Aus Abgaben der Zuckerindustrie wird ein Umstrukturierungsfonds geschaffen. Aus diesem Fonds erhalten Zuckerfabriken, die ihre Quote aufgeben, in den ersten beiden Jahren eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 730 Euro/Tonnen, die in den beiden folgenden Jahren schrittweise verringert wird.

Rübenerzeuger, deren Zuckerfabrik die Produktion einstellt, erhalten mindestens zehn Prozent dieser Umstrukturierungsmittel.

Ein wichtiger Punkt für die Zustimmung insbesondere der südlichen Mitgliedstaaten war die Einführung Diversifizierungsmaßnahmen für betroffene Regionen. Hierfür wird ein zusätzlicher, zeitlich befristeter Förderbetrag in Höhe von 109 Euro/Tonnen im ersten und zweiten Jahr der Reform zur Verfügung gestellt.

Seehofer unterstrich, dass es in der entscheidenden Phase der Verhandlungen gelungen ist, wichtige deutsche Anliegen einzubringen:

  • Die Perspektiven für die wettbewerbsfähigen Rübenstandorte, insbesondere in Deutschland, werden verbessert und damit wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerwirtschaft erhöht.
  • Die vorgeschlagene Preissenkung wird deutlich abgemildert, der Ausgleich für die Landwirte erhöht.
  • Für eine Übergangszeit wird die Intervention (ab 2007) als Sicherheitsnetz beibehalten.
  • Besonders benachteiligte Ländern (LDCs) können Ihre Zuckerlieferungen zukünftig deutlich ausweiten und bieten entsprechende Einkommenschancen. Wichtig ist allerdings zu vermeiden, dass die Ziele der Reform der EU-Zuckermarktordnung unterlaufen werden: Bei Überschreitung einer Schwelle von 25 Prozent der Zuckereinfuhren aus den LDC gegenüber dem Vorjahr wird KOM automatisch das Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen in Gang setzen.

„Die Beschlüsse gelten bis 2014/15 und bieten der kapitalintensiven EU-Zuckerwirtschaft eine langfristige Planungsgrundlage. Und die EU reduziert Störungen auf den Weltmärkten durch ihre bislang verbilligten Exporte und bietet besonders benachteiligten Ländern zusätzliche Absatzmöglichkeiten für ihren Zucker. Das ist zugleich ein wichtiges Signal der EU für die Welthandelskonferenz in Hongkong im Dezember“, so Seehofer.

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