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Saatgutkennzeichnung sichert Wahlfreiheit der Landwirte
BeErlin, Germany
November 4, 2005

Bundesrat will Kennzeichnung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen

Der Bundesrat hat heute in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, auf europaweit einheitliche Kennzeichnungsschwellenwerte für gentechnisch veränderte Bestandteile in Saatgut hinzuwirken.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Alexander Müller, begrüßte die Entschließung und erklärte: „Die Landwirte sollen erkennen können, ob sie Saatgut mit oder ohne Gentechnik kaufen. Wer nicht gekennzeichnetes Saatgut verwendet, soll sicher sein, dass es auch keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthält. Nur so ist die Wahlfreiheit der Landwirte, der Lebensmittelhersteller und schließlich der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Dabei ist zu beachten, dass Saatgut am Anfang der Lebensmittelkette steht. Aus diesem Grunde tritt das Verbraucherministerium für Schwellenwerte für die Kennzeichnung von Saatgut ein, die an der Nachweisbarkeitsgrenze liegen.“

Die analytische Nachweisbarkeitsgrenze für gentechnisch veränderte Bestandteile liegt derzeit bei 0,1 %.

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