BeErlin, Germany
November 4, 2005
Bundesrat will Kennzeichnung von
Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen
Der Bundesrat hat heute in
einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, auf
europaweit einheitliche Kennzeichnungsschwellenwerte für
gentechnisch veränderte Bestandteile in Saatgut hinzuwirken.
Der
Staatssekretär im
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft,
Alexander Müller, begrüßte die Entschließung und erklärte: „Die
Landwirte sollen erkennen können, ob sie Saatgut mit oder ohne
Gentechnik kaufen. Wer nicht gekennzeichnetes Saatgut verwendet,
soll sicher sein, dass es auch keine gentechnisch veränderten
Bestandteile enthält. Nur so ist die Wahlfreiheit der Landwirte,
der Lebensmittelhersteller und schließlich der Verbraucherinnen
und Verbraucher gewährleistet. Dabei ist zu beachten, dass
Saatgut am Anfang der Lebensmittelkette steht. Aus diesem Grunde
tritt das Verbraucherministerium für Schwellenwerte für die
Kennzeichnung von Saatgut ein, die an der Nachweisbarkeitsgrenze
liegen.“
Die analytische
Nachweisbarkeitsgrenze für gentechnisch veränderte Bestandteile
liegt derzeit bei 0,1 %.
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