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Deutscher Bundestag verabschiedet zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Berlin, Germany
March 19, 2005

Gentechnik-Gesetz ist ein Erfolg für Forschung und die Landwirtschaft

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das 2. Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das deutsche Gentechnikrecht um eine ganze Reihe von Regelungen ergänzt.

Es enthält Verfahrenserleichterungen für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen und erleichtert somit vor allem die Anwendung gentechnischer Verfahren im Bereich der sogenannten „Weißen Biotechnologie“. Zu einer Änderung kommt es beim Standortregister. Auch künftig wird die Öffentlichkeit Gemeinde, Postleitzahl und Gemarkung von Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht werden, der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entnehmen können. Die zuständigen Länderbehörden werden zudem denjenigen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, also auch Nachbarn und Imkern, weitergehende Auskünfte (genaue Flurstücksbezeichnung und personenbezogene Daten) erteilen.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist die Umsetzung der sog. EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) einen weiteren Schritt vorangekommen. Das Gesetz schafft Rechtsklarheit auch für die Anwender von gentechnisch veränderten Organismen. Es schützt Landwirte und Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten verzichten wollen.

Das Gentechnik-Gesetz ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und die Landwirte, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollten. Es fügt sich ein in eine Reihe von Regelungen, die getroffen wurden, um die Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und gentechnikfreien Lebensmitteln und damit die Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten dauerhaft zu sichern. 

In der Debatte im Deutschen Bundestag ergriff auch Bundesverbraucherschutzministerin das Wort. Den Wortlaut ihrer Rede finden Sie unter www.verbraucherministerium.de

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