Gentechnik-Gesetz ist ein Erfolg für Forschung und die
Landwirtschaft
Der Bundestag hat heute in 2. und
3. Lesung das 2. Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das deutsche
Gentechnikrecht um eine ganze Reihe von Regelungen ergänzt.
Es enthält
Verfahrenserleichterungen für die Anwendung von gentechnisch
veränderten Organismen in geschlossenen Systemen und
erleichtert somit vor allem die Anwendung gentechnischer
Verfahren im Bereich der sogenannten „Weißen
Biotechnologie“. Zu einer Änderung kommt es beim
Standortregister. Auch künftig wird die Öffentlichkeit
Gemeinde, Postleitzahl und Gemarkung von Flächen, auf denen
gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht werden, der
Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit entnehmen können. Die zuständigen
Länderbehörden werden zudem denjenigen,
die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, also
auch Nachbarn und Imkern, weitergehende Auskünfte (genaue
Flurstücksbezeichnung und personenbezogene Daten) erteilen.
Mit dem Beschluss des Deutschen
Bundestages ist die Umsetzung der sog.
EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) einen weiteren
Schritt vorangekommen. Das Gesetz schafft Rechtsklarheit
auch für die Anwender von gentechnisch veränderten
Organismen. Es schützt Landwirte und Verbraucherinnen und
Verbraucher, die auf den Einsatz von gentechnisch
veränderten Produkten verzichten wollen.
Das Gentechnik-Gesetz ist ein
Erfolg für den Verbraucherschutz und die Landwirte, die
weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollten. Es fügt sich ein
in eine Reihe von Regelungen, die getroffen wurden, um die
Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und
gentechnikfreien Lebensmitteln und damit die Wahlfreiheit
von Verbrauchern und Landwirten dauerhaft zu sichern.
In der Debatte im Deutschen
Bundestag ergriff auch Bundesverbraucherschutzministerin das
Wort. Den Wortlaut ihrer Rede finden Sie unter
www.verbraucherministerium.de