Berlin, Germany
March 19, 2005
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) begrüßte den Sinneswandel in der Gesetzgebung zur Grünen
Gentechnik. Mit den Veränderungen beim Standortregister werde
ein kleiner aber wichtiger Beitrag zum Frieden auf den Dörfern
geleistet, erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born
anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gentechnikgesetzes im
Deutschen Bundestag. Die Änderungen sehen vor, dass im
öffentlichen Teil des Registers die Gemeinde und die Gemarkung
der Freisetzung oder des Anbaus sowie die Flächengröße einsehbar
sind. Damit sei gewährleistet, dass es im Rahmen von
Versuchsvorhaben oder des Anbaus nicht zu mutwilligen
Zerstörungen komme, so Born.
Der DBV mahnte allerdings weitere Korrekturen im Gentechnikrecht
an. Vor allem die im ersten Gentechnikgesetz verankerte
verschuldensunabhängige, gesamtschuldnerische Haftung sei nicht
akzeptabel. Wenn Bundeskanzler Gerhard Schröder sich dafür
ausspreche, dass die Grüne Gentechnik nun genutzt werden solle,
dann gehöre diese Haftungsregelung vom Tisch, forderte Born. Mit
einem einfachen Haftungsfondsmodell, wie es auch in den
Nachbarländern Dänemark und den Niederlanden entwickelt wurde,
könne eine Regelung etabliert werden, die den Landwirten eine
echte Koexistenz sichere. Doch reiche es nicht, lediglich die
gentechnischen Arbeiten im Labor zu vereinfachen, wie jetzt im
zweiten Gentechnikgesetz geschehen. Auch der Erprobungsanbau
sollte praxisgerecht und ohne bürokratische Hürden ermöglicht
werden, forderte Born. Damit schaffe man die Voraussetzungen für
eine dringend notwendige Verordnung zur Regelung der guten
fachlichen Praxis.
Gerade für die Wachstumsbranche der nachwachsenden Rohstoffe,
die unbestritten als Jobmotor anzusehen ist, werde Forschung und
Einsatz der Gentechnik eine Initialzündung bedeuten. Für diesen
zukunftsträchtigen Energiezweig seien auf Energieertrag
optimierte Pflanzen notwendig, die ressourcenschonend angebaut
werden, um das Marktpotential vollständig auszuschöpfen und den
Siegeszug fortzusetzen. |