Berlin, Germany
March 11, 2005
Für eine Harmonisierung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Europäischen
Union hat sich der
Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich des zweiten Gesetzes
zur Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes im Bundestag
ausgesprochen. Es sei nicht akzeptabel, wenn die
landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund nationaler Alleingänge
bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kostenmäßig
gegenüber den europäischen Wettbewerbern benachteiligt würden.
Nach Meinung des DBV muss grundsätzlich sichergestellt werden,
dass zugelassene Pflanzenschutzmittel anderer Mitgliedstaaten
mit vergleichbaren Klimaregionen auch in Deutschland
verkehrsfähig sind.
Der DBV fordert eine europäische Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln und nicht nur der Wirkstoffe. Der Deutsche
Bauernverband hält eine Identitäts- und
Verkehrsfähigkeitsprüfung parallel importierter
Pflanzenschutzmittel nach den Vorstellungen der
Pflanzenschutzindustrie mit einer ausschließlichen
Herstelleridentität für sachlich nicht geboten und als eine
Behinderung des EU-Binnenmarktes. Insofern dürften die Vorgaben
der Bundesregierung keinesfalls noch weiter verschärft werden.
Vielmehr sollte entgegen dem Regierungsentwurf eine notwendige
Prüfung der Übereinstimmung der Pflanzenschutzmittel mit den in
Deutschland zugelassenen Mitteln nicht von jedem einzelnen
Importeur verlangt werden. Notwendig sei lediglich eine
einmalige Prüfung, die für alle Importeure Geltung habe. Zudem
schlägt der DBV vor, dass auch Landwirten und Verbänden die
Möglichkeit zur Beantragung der Verkehrsfähigkeit beim Bundesamt
für Verbraucherschutz eingeräumt wird.
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Einführung einer
Aufzeichnungspflicht für auf jedem Schlag verwendete
Pflanzenschutzmittel vor und eine Ermächtigung für das
Bundeslandwirtschaftsministerium, durch Rechtsverordnung Art und
Umfang der Aufzeichnung zu bestimmen. Der DBV kritisierte, dass
Deutschland mit dieser Einführung der Dokumentationspflicht
einen neuerlichen nationalen Alleingang gegenüber dem
europäischen Recht plant. Der Gesetzgeber will zudem neu regeln,
dass Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr angewendet werden
dürfen, nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu
entsorgen sind. Dies wäre aufwändig und kostensteigernd. Der DBV
schlägt deshalb die Rücknahmepflicht des Herstellers oder
Importeurs von ungeöffneten Gebinden auch auf vorhandene
Restbestände und geöffnete Gebinde auszuweiten oder aber
alternative Fristen für die Verwendung von Restmitteln
vorzusehen.
Der DBV kritisierte auch Gesetzesdetails zur Kennzeichnung von
importieren Pflanzenschutzmitteln als zu bürokratisch. Zwar
werde die Kontrolle durch die Behörden erleichtert, jedoch werde
dies nur durch einen erheblichen Aufwand bei den Importeuren und
Inverkehrbringern von importierten Pflanzenschutzmitteln
erreicht. Nach Ansicht des DBV ist der Hinweis auf die
Verkehrfähigkeitsbescheinigung vollkommen ausreichend, die beim
Bundesamt für Verbraucherschutz vorliegt und im Bundesanzeiger
bekannt gemacht werden könnte. |