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Pflanzenschutz in der EU harmonisieren - Kritik an Aufzeichnungspflicht als erneutem nationalem Alleingang
Berlin, Germany
March 11, 2005

Für eine Harmonisierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Europäischen Union hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich des zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes im Bundestag ausgesprochen. Es sei nicht akzeptabel, wenn die landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund nationaler Alleingänge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kostenmäßig gegenüber den europäischen Wettbewerbern benachteiligt würden. Nach Meinung des DBV muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass zugelassene Pflanzenschutzmittel anderer Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Klimaregionen auch in Deutschland verkehrsfähig sind.

Der DBV fordert eine europäische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nicht nur der Wirkstoffe. Der Deutsche Bauernverband hält eine Identitäts- und Verkehrsfähigkeitsprüfung parallel importierter Pflanzenschutzmittel nach den Vorstellungen der Pflanzenschutzindustrie mit einer ausschließlichen Herstelleridentität für sachlich nicht geboten und als eine Behinderung des EU-Binnenmarktes. Insofern dürften die Vorgaben der Bundesregierung keinesfalls noch weiter verschärft werden. Vielmehr sollte entgegen dem Regierungsentwurf eine notwendige Prüfung der Übereinstimmung der Pflanzenschutzmittel mit den in Deutschland zugelassenen Mitteln nicht von jedem einzelnen Importeur verlangt werden. Notwendig sei lediglich eine einmalige Prüfung, die für alle Importeure Geltung habe. Zudem schlägt der DBV vor, dass auch Landwirten und Verbänden die Möglichkeit zur Beantragung der Verkehrsfähigkeit beim Bundesamt für Verbraucherschutz eingeräumt wird.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Einführung einer Aufzeichnungspflicht für auf jedem Schlag verwendete Pflanzenschutzmittel vor und eine Ermächtigung für das Bundeslandwirtschaftsministerium, durch Rechtsverordnung Art und Umfang der Aufzeichnung zu bestimmen. Der DBV kritisierte, dass Deutschland mit dieser Einführung der Dokumentationspflicht einen neuerlichen nationalen Alleingang gegenüber dem europäischen Recht plant. Der Gesetzgeber will zudem neu regeln, dass Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr angewendet werden dürfen, nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu entsorgen sind. Dies wäre aufwändig und kostensteigernd. Der DBV schlägt deshalb die Rücknahmepflicht des Herstellers oder Importeurs von ungeöffneten Gebinden auch auf vorhandene Restbestände und geöffnete Gebinde auszuweiten oder aber alternative Fristen für die Verwendung von Restmitteln vorzusehen.

Der DBV kritisierte auch Gesetzesdetails zur Kennzeichnung von importieren Pflanzenschutzmitteln als zu bürokratisch. Zwar werde die Kontrolle durch die Behörden erleichtert, jedoch werde dies nur durch einen erheblichen Aufwand bei den Importeuren und Inverkehrbringern von importierten Pflanzenschutzmitteln erreicht. Nach Ansicht des DBV ist der Hinweis auf die Verkehrfähigkeitsbescheinigung vollkommen ausreichend, die beim Bundesamt für Verbraucherschutz vorliegt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden könnte. 

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