Eberswalde, Germany
January 14, 2005
Ein Aufnahmesystem für Körnermais
soll Landwirten zukünftig auch unter den Vorgaben einer
gentechnik-feindlichen Gesetzgebung die Wahlfreiheit in Bezug
auf die eingesetzten Maissorten erleichtern – egal, ob es sich
dabei um gentechnisch veränderte (gv) oder konventionelle Sorten
handelt. Die Märka Märkische
Kraftfutter GmbH stellt hierzu als erstes Unternehmen im
Getreidehandel ein gemeinsam mit dem Saatzuchtunternehmen
Monsanto entwickeltes Modell vor, das Landwirten den Absatz von
konventionell erzeugtem Mais aus der Nachbarschaft zu Flächen
mit GV-Mais unter fairer Preisgestaltung ermöglicht.
Im Mittelpunkt der Diskussion um
die Nutzung der Grünen Gentechnik steht die Frage, ob
konventionell wirtschaftende Landwirte tatsächlich
Absatzeinbußen zu fürchten hätten, falls ihre Erntepartien
zufällige, z.B. durch Pollenflug verursachte GVEinträge aus
ihrer Nachbarschaft aufweisen.
„Kein Körnermaisanbauer muss 2005
finanzielle Einbußen befürchten“, sagte dazu Gernot Schalow,
Geschäftsführer der Märka, „denn unser Unternehmen bietet
Landwirten, die in der Nachbarschaft zu GV-Maisfeldern
wirtschaften, eine Abnahme ihrer Partien ohne Preisabschlag an.
Damit sorgen wir für faire Marktbedingungen für die gesamte
Branche – ob mit oder ohne Einsatz der Gentechnik.“
Konventionell wirtschaftenden,
benachbarten Landwirten soll die Abnahme ihrer Körnermaispartien
zum jeweils aktuellen Marktpreis von nicht
kennzeichnungspflichtiger Ware angeboten werden, ohne dass ein
Nachweis möglicher GV-Anteile vorausgesetzt wird.
Zugleich sorgt die Märka für die
ordnungsgemäße Beprobung, um damit die Voraussetzungen für den
analytischen Nachweis des tatsächlichen GVO-Anteils zu
gewährleisten. „Die Ergebnisse des Erprobungsanbaus in 2004
haben erneut wissenschaftlich untermauert, dass beim Anbau von
GV-Mais eine Beeinträchtigung von nachbarschaftlichen
Maisflächen mit einfachen Mitteln der Guten fachlichen Praxis zu
verhindern ist“, führte dazu der wissenschaftliche Leiter des
Erprobungsanbaus, Prof. Dr. Eberhard Weber von der Universität
Halle-Wittenberg, aus.
Die Geschäftsführerin der
Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Ursula Lüttmer-Ouazane,
sagte dazu: „Für 2005 werden sich die Anbauempfehlungen für die
Landwirte – soweit keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben
gemacht werden – eng an diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen
ausrichten.“
Lüttmer-Ouazane stellte aber auch
klar, dass das Abnahmesystem den GVOanbauenden Landwirt
keineswegs von möglichen, gesetzlich begründeten
Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt, die durch die
Auskreuzung seines GVBestandes in der Nachbarschaft verursacht
werden könnten. „Das System setzt vielmehr auf eine lernfähige
Vermeidungsstrategie, indem die aufnehmende Hand den Landwirten
die Abnahme ihrer Körnermaispartien unbesehen eines möglichen
GVO-Anteils und zum vollen Marktpreis anbietet.
Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen werden damit unnötig“, so
die Monsanto-Geschäftsführerin.
Einer der schärfsten Kritiker des
novellierten Gentechnikgesetzes, der Wirtschaftsminister von
Sachsen-Anhalt, Dr. Horst Rehberger, kommentierte die
Initiative: „Das Gentechnikgesetz in seiner jetzigen Form ist
inakzeptabel und wird der verfassungsrechtlichen Überprüfung
kaum standhalten. Sachsen-Anhalt begrüßt daher ausdrücklich,
dass es den Marktteilnehmern gelungen ist, übergangsweise ein
marktgesteuertes, flexibles System einzurichten, das den
Landwirten die Nutzung von zugelassenen gentechnisch veränderten
Pflanzen erleichtert. Ich kann innovative Landwirte nur dazu
ermutigen, diese Chance zu ergreifen“, schloss Rehberger. |